Parkschaden vom User deto91

  • Hallo liebe Forums-Mitglieder,


    ich bin seit 3 Monaten stolzer Besitzer eines neuen Renault Megane GT Line in dem tollen Iron-Blue. Nachdem ich bereits einige Zeit hier im Forum mitgelesen habe, hatte ich mir fest vorgenommen mich auch endlich aktiv zu beteiligen. Leider ist mein erster Beitrag nicht sonderlich positiv und ich hätte gerne euren Rat.


    Gestern ist mir jemand beim Ausparken sehr stark in die Seite gefahren, sodass das ganze Auto gewackelt hat (er hat dabei Rückwärts mit "Höchstgeschwindigkeit" eine ganze Straße überquert und mich dann parkend an der Hinteren Tür und an der Karosse getroffen. Leider zeigen die Bilder nicht die vollen Ausmaße des Schadens.


    Die hintere Tür ist eingedrückt, der Türgriff zerkratzt. Was mir jedoch am allermeisten Sorgen macht ist, dass der Rahmen ebenfalls eingedrückt ist und wie auf den Bildern zu erkennen ist, hat sich dieser sogar in die Tür verformt (Lack ebenfalls abgeplatzt). Durch die hohe Geschwindigkeit habe ich zudem die Vermutung, dass der Rahmen des Autos etwas abbekommen haben könnte. (von Außen ist leider nichts zu sehen). Die Stoßstange des Unfallverursachers ist vollkommen eingedrückt. Ich werde am Montag einen eigenen Gutachter aufsuchen. Was meint ihr aus eurer Erfahrung worauf ich mich einstellen kann? Normalerweise muss das Fahrzeug doch so instand gesetzt werden, als wäre der Schaden nie da gewesen. Da die Karosserie betroffen ist müsste diese ja dementsprechend komplett ausgetauscht werden?


    Worauf muss ich als Unfallgeschädigter ebenfalls achten; ich habe mit so etwas Gott sei Dank bisher keine Erfahrungen haben dürfen. Ich freue mich über eure Tipps und hoffe, dass meine nächsten Beiträge etwas konstruktiver sind...
    Viele Grüße deto91

  • Hallo @deto91 zuerst einmal herzlich Willkommen im Forum. Ich habe dein Thema einmal hierher verschoben und die Überschrift angepasst....


    Ich hoffe du hast alle Daten vom Unfallverursacher? Auf alle Fälle hole über dein AH einen Sachverständigen und lasse ein Gutachten erstellen.Den Rest regelt ja die Versicherung dann. Ich drück dir die Daumen

  • .. dass der Rahmen ebenfalls eingedrückt ist und wie auf den Bildern zu erkennen ist, hat sich dieser sogar in die Tür verformt (Lack ebenfalls abgeplatzt). Durch die hohe Geschwindigkeit habe ich zudem die Vermutung, dass der Rahmen des Autos etwas abbekommen haben könnte. da gewesen. Da die Karosserie betroffen ist müsste diese ja dementsprechend komplett ausgetauscht werden?

    Der Megane hat, wie mit Ausnahme von Landrover und anderen Försterfahrzeugen alle Pkw heutzutage, keinen Rahmen sondern eine selbsttragende Karosserie. Somit kann man auch nicht einfach die Karosserie austauschen. Diese ist entweder reparabel oder aber nicht, und das ist dann der Totalschaden und würde die Anschaffung eines Neufahrzeugs bedeuten. Aber in diesem worst case würde Dir ja die hoffentlich vorhandene Kaskoversicherung die Finanzierung übernehmen. Also: Kein Anlass zur Panik, auch wenn die Situation etwas unangenehm ist: Kopf hoch und durch!!!

  • Hallo lagunafahrer und Filou,


    die Kasko mit Neupreisentschädigung ist natürlich da, aber normalerweise muss dann ja die Haftpflicht des Verursachers zahlen. Mir ist es nur bisher wirklich schleierhaft wie diese Delle in der Karosse repariert werden soll, sodass ich "so gestellt bin, dass das Auto in dem Zustand ist wie es vor dem Unfall war", ohne, dass ich anschließend einen (zwar reparierten) Unfallwagen habe. Ich hätte mich ja mit euch lieber über schöne Dinge unterhalten...


  • Aber in diesem worst case würde Dir ja die hoffentlich vorhandene Kaskoversicherung die Finanzierung übernehmen.

    Bei Fremdverschulden - was hier ja offensichtlich vorliegt - haftet der Unfallgegner und somit dessen Autohaftpflicht. Das hat mit der Kaskoversicherung nichts zu tun.
    Diese springt nur bei selbstverschuldeten Unfällen ein, und hier gibt es einige Anbieter, dass bei einem Totalschaden in den ersten 6-12 Monaten der Neuwagenpreis erstattet wird, nach diesem Zeitraum gibt es auch häufig eine sogenannte Wertminderungsklausel. Aber das ist je nach Versicherung unterschiedlich.

  • Grüß dich,
    ich habe letztes Jahr die Erfahrung auch machen müssen, jedoch mit einem Motorrad. Neufahrzeug, 4 Monate alt - Totalschaden weil Rahmen verzogen.


    So wie ich das verstanden habe ist in deinem Fall ist die Schuldfrage relativ eindeutig. Das bedeutet Rechtsanwaltskosten und Gutachterkosten muss die Vers. des gegners übernehmen. Ich kann dir nur raten direkt einen Fachanwalt zu nehmen. Den Gutachter kannst du wählen. Den bestimmt nicht dein Unfallgegner und auch nicht dein AH, wobei das AH oft welche an der Hand haben die gut sind.
    Somit ist der erste Schritt einen Fachanwalt zu nehmen und dich beraten zu lassen, dann ein Gutachten erstellen lassen. Sollten die Rep. kosten den Neupreis übersteigen ist dies ein Wirtschaftlicher Totalschaden, dann bekämst du den Zeitwert abzüglich den Restwert.
    Den Neuwert bekommst du nur dann, wenn du das in deiner (!) vers. mit drinnen hast.
    Sollte der Schaden reparabel sein wird dein Auto repariert, du hast zwar die Schadenminderungspflicht, jedoch bist du zwecks Garantie auf eine Vertragswerke angewiesen. Sprich du kannst zum AH deines Vertrauens gehen, wenn es in der nähe ist. Sämtliche kosten für den Transport müssen dir erstattet werden. Sollte das Fz laut Fz. Brief dir gehören und du es regelmäßig brauchst (idR ist das immer der Fall), hast Du anspruch auf ein ersatz Fz. Unter rücksicht auf die Schadenminderungspflicht, besorgst Du das - nicht die gegnerischer Vers. Lass dich da nicht beschwatzen!


    Du wirst Nur dann kein Verlust machen, wenn du neupreis versichert bist und dein Auto ein wirtschaftlicher Totalschaden ist. Bei allem anderen hast du einen Minderwert durch unfallschaden. Die entschädigungszahlung welche dir da zusteht gleicht nicht den tatsächlichen Wertverlust aus, das kann ich dir aus schmerzlicher Erfahrung sagen.

    Megane Grandtour 130TCe BOSE Edition Black Pearl, voll LED, R-Link 2 8,7", HUD, Boppes Heizung 8)

  • Hab erst den Text gelesen und dachte an ein Riesen Unfall.


    Mach dir keine Sorgen, da kann entweder ein Reperaturblech eingesetzt werden (Seitenteil gibt es einzeln zum einschweißen) oder eventuell auch so instandgesetzt werden.
    Nen Totalschaden ist das denke ich eher nicht, da der Fahrzeugwert nach 3 Monaten höher ist wie der Schaden. Gehe ich zumindest ganz stark davon aus.



    Bei Fremdverschulden - was hier ja offensichtlich vorliegt - haftet der Unfallgegner und somit dessen Autohaftpflicht. Das hat mit der Kaskoversicherung nichts zu tun.Diese springt nur bei selbstverschuldeten Unfällen ein, und hier gibt es einige Anbieter, dass bei einem Totalschaden in den ersten 6-12 Monaten der Neuwagenpreis erstattet wird, nach diesem Zeitraum gibt es auch häufig eine sogenannte Wertminderungsklausel. Aber das ist je nach Versicherung unterschiedlich.


    Jein, Die Haftpflichtversicherung der Unfallgegners übernimmt nur die Reparatur bzw den Schaden.
    Wären jetzt z.b. 30.000€ Finanzierung offen, Der Fahrzeugwert wäre bei 24.000 und der Schaden bei 25.000. Bekommst du nur die 24.000 abzgl. Steuer. Da wären dann noch über 6.000€ offen die du oder deine Vollkasko mit Neupreisentschädigung übernimmen müsste.

    Einmal editiert, zuletzt von Keve1991 ()

  • @deto91


    also erstmal tut es mir Leid, was dir passiert ist.
    Ich kann @Kabeldesigner nur zustimmen, gehe auf jeden Fall zu einem Fachanwalt. Dieser weiß genau, welche Ansprüche du hast. Da kommt noch eine Aufwandsentschädigung, Nutzungsausfall (falls du keinen Leihwagen nimmst) etc. hinzu.
    Und keine Angst, die Anwaltskosten muss die gegnerische Haftpflicht zahlen.
    Es gibt wegen den Reparaturkosten auch noch eine 110%-Regel. Also selbst wenn die Rep-Kosten den Zeitwert minimal übersteigen sollten, wird dein Auto repariert.


    Lass dich aber auf keinen Fall von der gegnerischen Haftpflicht unter Druck setzen. Du hast z.B. nach dem Gutachten zwei oder drei Tage Zeit zum Überlegen.


    Also lasse dich ausführlich von einem Anwalt beraten.


    Ich habe leider Erfahrungen mit einem wirtschaftlichen Totalschaden und muss sagen, dass ich aus diesem Schaden mit einem kleinen Plus rausgegangen bin durch meine GAP-Versicherung, aber das nur am Rande.


    Jedenfalls wünsche ich dir viel Erfolg, dass du alles schnell klären kannst und dass die Versicherung schneller reagiert als bei mir.

    Mégane IV Grandtour GT TCE205, EZ 10/2016, Eibach Tieferlegungsfedern 30mm, Bilstein B6 Stoßdämpfer, ST Spurplatten 7,5mm pro Rad, Fox Sportauspuff-Komplettanlage ab KAT

  • Was hier schon wieder für ein Fass aufgemacht wird wegen einer Bagatelle (sorry, mehr ist der Schaden nicht, auch wenn es mega ärgerlich ist). Von Totalschaden bist du hier meilenweit entfernt und einen Anwalt ? Für was??. Das die Prämien der Versicherungen immer mehr in die Höhe schnellen ?? Kopfschüttel...

    Grüßle Oli


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    Grandtour GT perlm. weiß mit Sicherheitspaket, Einparkpaket, Magny Cours 18" und Popoheizer

  • Wie willst du das denn beurteilen?
    Hatte mal einen Totalschaden beim M3, da hast du äußerlich auch nicht mehr gesehen.
    Bei den heutigen Autos braucht's da nicht viel.