Werkstattbindung bei Neuwagenversicherung

  • Hallo,


    ggf. weiß da einer von euch bescheid.


    Kann ich ohne Probleme bei der Konfiguration der Vollkasko-Versicherung die Werkstattbindung wählen? Ihr wißt schon, da wählt dann bei einem Schaden die Versicherung die Reparaturverstatt aus. Verbaut werden aber stets Originalteile. Heißt z.B. bei der HUK24 "Kasko Select".
    Es geht mir im Speziellen darum, dass Renault nicht sagen kann, das ggf. Garantieansprüche verloren gehen, wenn man nicht bei Ihnen repariert hat. Ich gehe aber eh davon aus, dass die Versicherungen eh einen Pool an Original-Vertragsverstätten haben. In einer freien Werkstatt werden die kaum Ihre Reparaturen abwickeln. Das alles wäre ja eh nur der Fall, wenn ich die Schuld an einem Unfall trage und meinen Wagen reparieren lasse. Ist der Gegener Schuld bringe ich meinen Wagen eh in eine Renault-Werkstatt.


    Kasko Select.PNG

  • Sollte es zu einem Schaden kommen, wird die HUK dir die Werkstatt vorgeben, dabei wird es sich um eine Partnerwerkstatt in deinem Ort handeln. Diese wird aber höchstwahrscheinlich keine Renaultwerkstatt sein, bei mir im Ort ist das z.b. eine Werkstatt mit den Namen "LCW Lackiercentrum".


    Inwieweit Renault dann Garantieansprüche verweigern kann/will, weiß ich nicht.

  • Ich hab die Werkstattbindung abgelehnt. Die Partnerwerkstatt der Versicherung ist meist eine etwas günstigere Werkstatt
    und was die einbauen weist du auch nicht. Gesagt wird zwar nur Originalteile aber in Wirklichkeit ???
    Frag doch mal deine Versicherung, welche Werkstatt das genau ist. Mir wollten sie es nicht sagen. An dem Punkt bin ich
    stutzig geworden.
    Und die paar Cent, die du beim Versicherungsbeitrag sparst ist es bestimmt nicht Wert (mir jedenfalls nicht)

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  • Naja, mag alles sein. Aber bei meiner Versicherung sind das kanpp 110€ Unterschied/Jahr. Und irgendwie muss man auch ein weng darauf vertrauen, dass die einem bei einer Reparatur keinen Scheiß einbauen. Andererseits sind die kanpp 10€/Monat auch keine Unsumme. mal schauen, aber ich frage bei der HUK mal nach, was das für Werkstätten sind.

  • Bei der HUK bekommst du im ersten Jahr einen Neuwagenrabatt von 10 Prozent. Aufgrund der Zulassung im dritten Monat des Jahres hat man mir im zweiten Jahr auch den Nachlass gewährt.


    Die Werkstattbindung greift meines Wissens ja nur bei Unfall. Inspektion lass ich weiterhin beim freundlichen machen. Hatte es bei meinem alten abgeschlossen.

  • Ist klar, das mit der Werkstatt tritt natürlich nur in Kraft, wenn ich einen Unfall verursacht habe und meinen Karren reparieren lassen will. Inspektionen natürlich nur bei Renault, da habe ich schon bei meinem alten RS keinen anderen ran gelassen :D


    Mir ging es halt darum, ob einem da Renault nicht blöd kommen kann, wenn man den Wagen ggf. nicht in einer Renaultwerkstatt reparieren läßt. Der Teufel steckt im Detail und du kennst ja das Pferd was da vor der Metzgerei kotzt :D
    Nicht das es am Ende heißt, wenn z.B. die Frontschürze erneuert wurde und kurz darauf der Abstandswarner oder der Parkassi nicht mehr geht; tja, das ist nicht unser Problem, Wagen wurde nicht bei uns repariert. Garantie verweigert.
    Die rechtliche Einordnung würde mich da interessieren. Anderseits sollte es in der heutigen Zeit, wo alles genormt ist und jede gute Werkstatt nach verbindlichen Vorgaben reparieren muss, keine Probleme geben.


    Die HUK gibt z.B. auf Ihre Reparaturen 6 Jahre Garantie. Aber an einem reparierten Teil hängt ja oft ein elektronischer Rattenschwanz, Sensoren, etc.), die ggf. nicht mit repariert werden müssen (z.B. Frontschürze neu, aber alle alten Sensorikteile werden wieder eingebaut). Wie ist es dann mit diesen Teilen, das ist die Frage :?:
    Es wird wahrscheinlich am besten sein, man beißt in den sauren Apfel und läßt die Werkstattbindung bleiben und läßt bei Renault reparieren, dann hat man seine Ruhe :?::!::saint:

  • Die "Hinterhofwerkstatt" hat doch meistens garnicht die Technik, um Sensoren und anderes genau zu justieren und auszurichten.
    Da würde ich nur mein Autohaus ran lassen.

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  • Ist eine schwere Entscheidung. Mein Mazda hatte ich damals über die Werkstattbindung reparieren lassen. Da ist jemand in mein Auto reingekracht beim einparken und ist abgehauen ;(


    Die Werkstatt hat absolut sauber gearbeitet, kostenfreier Mietwagen inklusive. Bei mir ist es eine Werkstatt die wohl nur für die HUK arbeitet.


    Ich werde das wahrscheinlich erst im dritten Jahr machen.

  • Hallo Apollo12,


    ich weiss ja nicht ob du davon Kenntnis hast, aber solltest du davon keine haben, gäbe es noch eine weitere Alternative. Renault Deutschland arbeitet mit der Nürnberger und mit DirectLine zusammen. Und bei bei der Nürnberger gibt es noch 10 % Rabatt. Einfach im Autohaus danach fragen. In meinem Fall ist es so, daß ich für den GT weniger zahle als für meinen Golf 7 mit 86 PS. Also VK, TK, Haftpflicht.