Einen zu bezahlenden Ersatzwagen kann man immer haben.
Der Anspruch erstreckt sich aber nur auf 3 Tage. Alles darüber hinaus muss mit der Kundenbetreuung ausgehandelt werden oder dein AH stellt dir aus Kulanz eh einen.
Einen zu bezahlenden Ersatzwagen kann man immer haben.
Der Anspruch erstreckt sich aber nur auf 3 Tage. Alles darüber hinaus muss mit der Kundenbetreuung ausgehandelt werden oder dein AH stellt dir aus Kulanz eh einen.
Dann solltest du die Assistance rufen und denen mitteilen, dass du mit dem Auto aus Sicherheitsgründen nicht mehr fahren möchtest und sie ihn zur Werkstatt schleppen sollen.
Dadurch hast du für 3 Tage Anspruch auf einen Ersatzwagen.
Das haben einige GTler schon erlebt. Glücklicherweise nicht in so einer ungünstigen Situation.
Einige Kupplungen sind zu schwach für das Drehmoment und rutschen dann durch.
Mit deiner Schilderung solltest du unbedingt kurzfristig dein AH aufsuchen und die Kupplung tauschen lassen. Das Problem ist bei Renault bekannt!
Deswegen i.d.R.
Ganz grob beschrieben:
Primärnetzhändler (Niederlassungen, König usw.) beziehen ihre Fahrzeuge in großen Stückzahlen direkt von Renault Deutschland und werden direkt beliefert.
Sekundärnetzhändler beziehen ihre Fahrzeuge vom Primärnetzhändler und werden i.d.R. einzeln von diesem beliefert.
Eine Niederlassung ist es aber auch nicht. Daher kann das mit dem Sekundärhändler schon hinkommen.
Man sieht es denen nicht immer an, welchen Status sie haben.
Stimmt, diesen Umstand habe ich nicht erwähnt.
Aus Sicherheitsgründen wird der Brief erst verschickt wenn das AH den Empfang des Fahrzeugs nach Brühl gemeldet hat.
Jupp, einfach in die Einstellungen der Kamera gehen und du hast das Bild.
Das AH hat Kontakt mit der Techline aufgenommen. Diesen Fall hatten die wohl auch noch nicht.
Am liebsten würde ich gern selbst zu Getrag fahren und denen so einen Stopfen klauen.