von https://www.bussgeldkatalog.org/blitzer/radarwarner/
"Seit der Einführung der StVO-Novelle am 28. April 2020 weist das Regelwerk erstmals Angaben dazu auf, dass der reine Besitz eines Radarwarner-Navis nicht strafbar ist."
So lange der Besitz der Radarwarner-Navis nicht strafbar ist wird da auch nichts verschwinden. Du darfst es also besitzen aber während der Fahrt nicht nutzen. ![]()