Ordnungsverfügung vom Straßenverkehrsamt wegen Mängeln

  • Hi,


    habe auf die schnelle nichts gefunden hier, falls ein Thema dazu schon existiert - sorry und Link bitte!


    Habe ein "nettes" Schreiben vom Straßenverkehrsamt bekommen. Aufgrund folgender Mängel:


    1. Fehlfunktion Kindersicherung, 2. Mögliches Lösen der Abdeckung des Armaturenbrettes, 3. Mögliches Seitenziehen beim Bremsen bzw. verminderte Bremswirkung (Code 0CDU, 0OCFB, 0CBL)


    soll ich mein Fahrzeug einer Renault Vertragswerkstatt innerhalb ca. drei Wochen vorführen und eine Bestätigung an den Sachbearbeiter schicken, ansonsten muss ich Kennzeichen und Fahrzeugschein und -Brief (welchen ich aufgrund Finanzierung gar nicht besitze) vorlegen zwecks Abmeldung und Stilllegung . Komme ich auch dem nicht nach werden weitere "Kosten und Unannehmlichkeiten" angedroht. Dem Schreiben angehangen ein Gebührenbescheid mit Kosten für "Anhörung", "Postzustellung" und "sonstige Anordnungen nach der FZV und der StVZO" von insgesamt 66,96 eur.


    Von meiner Werkstatt habe ich bislang nur mündliche Aussagen, u. a. dass Fehler 2+3 den Talisman und gar nicht den Megane betreffen und das wohl auch bereits in Klärung sei mit dem Kraftfahrzeug-Bundesamt usw. Es ist auch schon das zweite Schreiben zu dem Thema - nach dem ersten hieß es von Renault "ist bekannt, wir kümmern uns drum, Sie brauchen nichts mehr tun". Toll, sieht man ja, was bei rum kommt.


    Ich habe überhaupt keine Ahnung von solch juristischen Themen und bin natürlich gerade emotional sehr geladen.


    Frage an die Community: Hat jemand anders auch schon solch Schreiben bekommen? Eventuell Erfahrung auf dem Gebiet? Natürlich war ich sofort in meiner Werkstatt, die wollen sich Montag drum kümmern - ich vertraue denen zwar, aber solang ich nichts schriftliches habe hilft mir das alles nichts, die deutsche Bürokratie wird ja sicherlich an Ihren Fristen festhalten und will Ihre Kohle sehen. Leider habe ich keine Rechtsschutzversicherung, sonst würde ich mich sofort juristisch beraten lassen. Insbesondere die Zahlungsaufforderung "für nichts" regt mich natürlich mega auf.

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  • Dem Schreiben würde ich nicht trauen. Sicher das es echt ist? Ich würde damit einmal zu einer Polizeiwache vor Ort gehen.

  • Dem Schreiben würde ich nicht trauen. Sicher das es echt ist? Ich würde damit einmal zu einer Polizeiwache vor Ort gehen.

    Da habe ich (leider) wenig Zweifel. Alle Angaben sind valide, die Bankverbindung ist ebenfalls korrekt. Kam auch als förmliche Zustellung.

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  • Dann müsste das Schreiben ja auch noch andere bekommen haben. Zumal du sollst das Fahrzeug innerhalb einer Frist vorstellen ansonsten ist ein Bußgeld fällig und der Uberweisungsschein liegt gleich bei?


    Für ist das alles nicht glaubhaft und würde zur Polizei gehen, die können schon feststellen ob das echt ist.

  • Dann müsste das Schreiben ja auch noch andere bekommen haben. Zumal du sollst das Fahrzeug innerhalb einer Frist vorstellen ansonsten ist ein Bußgeld fällig und der Uberweisungsschein liegt gleich bei?

    Laut Renault ist diese Problematik wohl schon seit Anfang des Jahres bekannt.


    Es ist auch kein "Bußgeld" sondern ein Gebührenbescheid für die genannten Posten, ich denke das ist ein Unterschied. Halte ich die Frist nicht ein muss ich mein Fahrzeug stilllegen, mache ich das nicht habe ich mit weiteren nicht benannten "Unannehmlichkeiten und Kosten" zu rechnen. Wie gesagt (vielleicht nicht deutlich genug beschrieben): Es ist das zweite Schreiben. Beim ersten wurde ich aufgefordert beim Auto überprüfen zu lassen und den Nachweis zu schicken. Das hat - ich sage mal angeblich - Renault für mich gemacht. Ich habe mich darauf verlassen ohne etwas in der Hand zu haben, das war sicher ein Fehler von mir. Irgendwo läuft da sicher etwas schief, aber dass es sich hierbei um eine Betrugsmasche handelt glaube ich wirklich nicht. Es hätte ja niemand etwas davon.

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  • Warum hast du das Schreiben denn bekommen? Das habe ich irgendwie nicht so ganz rauslesen können.


    Weil du einen Mégane fährst? Steht der unter Generalverdacht, besagte Mängel aufzuweisen? In dem Fall wüsste gern mal die rechtliche Grundlage, auf welcher die Berechnung der genannten Gebühren basiert, und zudem frage ich mich, warum nicht der Hersteller dafür belangt und zu einer für den Kunden kostenfreien Rückrufaktion gezwungen wird.


    Oder besteht ein Verdacht auf besagte Mängel aufgrund irgendeiner Kontrolle?

  • Warum hast du das Schreiben denn bekommen? Das habe ich irgendwie nicht so ganz rauslesen können.


    Weil du einen Mégane fährst? Steht der unter Generalverdacht, besagte Mängel aufzuweisen? In dem Fall wüsste gern mal die rechtliche Grundlage, auf welcher die Berechnung der genannten Gebühren basiert, und zudem frage ich mich, warum nicht der Hersteller dafür belangt und zu einer für den Kunden kostenfreien Rückrufaktion gezwungen wird.


    Oder besteht ein Verdacht auf besagte Mängel aufgrund irgendeiner Kontrolle?

    "Anlässlich einer Mitteilung durch das Kraftfahrt-Bundesamt wurde festgestellt, dass Ihr Fahrzeug nicht den Vorschriften der StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) entspricht und folgende Mängel aufweist (...)"


    Weiterhin bin ich als Halter für den vorschriftsgemäßen Zustand verantwortlich (§31 Abs.2 StVZO). Die Gebühren wurden nach Ziffer 254 und 399 nach BGB1. I 2011 S. 98 festgesetzt.

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  • Ein generelles Megane-Problem, die entsprechenden Rückruf-Codes von Renault habe ich doch sogar im ersten Post mit angegeben (zumindest werden diese vom Straßenverkehrsamt angegeben, meine Werkstatt sagte mir ja dass zwei davon nur den Talisman betreffen). Modifikation gibt es keine an meinem Wagen.

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