Mängel und deren Beseitigung, Rechtslage

  • Wer kann mir Auskunft geben????


    Was habe ich als Käufer eines Neuwagens für Rechte, wenn die Fahrassistenten seit Abholung des Wagens immer wieder in den unterschiedlichsten Situatuionen ausfallen ??


    Das ist doch ein erheblicher Mangel, oder?


    Er ist immer noch im AH wegen der Diagnose und Beseitigung des Fehlers?


    Aber was ist, wenn ich ihn zurückbekomme, ohne das sie etwas machen konnten ???

  • Du musst dem AH 2 mal die Möglichkeit geben den Mangel abzustellen, danach kannst du eigentlich zurückgeben. Dies sollte aber immer schriftlich erfolgen, damit du was in der Hand als Nachweis hast.

  • So wie Steff kenn ich das auch.
    Allerdings wird es immer Probleme geben. Ich denk mal.... Ohne Anwalt wird nichts gehen. Das ist zumindest die Erfahrung die ich bisher gemacht habe bzw. bei Bekannten mitbekommen habe.

  • hmm...die Mängelliste habe ich ja am 29.7. geschrieben und dem Fahrzeug beigelegt....


    Jetzt warte ich auf Rückmeldung...und hatte eine erneute Mail vorgestern geschrieben, das die Mängel bis zum 18.8. beseitigt sein sollten und mir das Fahrzeug wieder zugestellt wird bis dahin...


    Bringt es was, wenn ich mal versuche , mit dem Geschäftsführer zu reden??


    oder geht dann echt nur Anwalt...???

  • rede erstmal mit dem Geschäftsführer über alles. Hast du eine Sende-und Empfangsbestätigung deiner Mail?


    ...nun aber zum Thema zurück.... :D