Ich weiß dass das nur ein Beispiel war mir den Radbolzen ..... aaaaaber.... wenn bei einem Reifenwechsel Radbolzen unvorhersehbar und unverschuldet abreissen, oder das Gewinde beim lösen dieser beschädigt wird, muss der Kunde sehr wohl für die Reparaturkosten aufkommen.
Da kann die Werkstatt ja nix für. 😉
Nur mal so erwähnt.
Und weiter im eigtl Thema. Ich habe letzte Woche noch bei 2 Händlern nachgefragt und die haben es außerhalb der Garantiezeit natürlich aus genau diesem Grund abgelehnt.
In deinem Fall steht meiner Meinung nach die Werkstatt in der Schuld weil die nicht auf das Risiko hingewiesen haben.