Beiträge von Creekie

    Na, das stimmt nicht. :) Dank der 6 monatigen Gewährleistung gibt es eine Beweisumkehr, sprich der Verkäufer muss beweisen, dass der Mangel nicht vorhanden ist. Das ist natürlich für ihn relativ einfach in diesem falle, da er ja nur kurz im 6. fahren muss und sagen kann "schau hier, kein fehler", also am besten machst das nächste mal nen Foto!

    Ich zitiere mich an der Stelle einfach mal selber uns verweise auf Seite 2... :sleeping::sleeping::sleeping:

    Und auch einige der CLIO-RS Getriebe machen Probleme... Auch hier gilt wieder... nicht pauschalisieren...


    Und kenne von VW genug 6 Gang DSG's, die es allesamt schon zerschossen hat :) Mein Kollege hat schon nach 70.000 km sein drittes Getriebe drin ;) (VW Golf R)

    Ich habe von beiden Fehlermeldungen Fotos mit Zeitangaben. Beweisen lässt sich dies definitiv.
    Mal angenommen, das Ergebnis ist wieder das gleiche ("wir finden nichts") oder sie "beheben" es und es tritt wieder auf: Kann ich dann vom Kauf zurücktreten? Meiner meinung nach schon, da drei mal hintereinader der gleiche Mangel vorlag und ich ihnen 2 Mal Gelegenheit gegeben habe das problem zu beheben.

    Kurz gesagt, ja kannst Du! Es ist ein erheblicher Mangel und Sie hatten mehr als genug Chancen nachzubessern. Der Prozess sieht dann einen formfreien Brief an das Autohaus vor, in dem Du klar im Betreff "Rücktritt vom Vertrag xyz" kenntlich machst, was dein Anliegen ist und auch eine Frist von 2-4 Wochen setzt, in der die Rückabwicklung des Vertrages erfolgen soll. Allerdings kann ich dir nicht genau beschreiben, wie es mit der Rückabwicklung des Kaufpreises ist. Normalerweise solltest Du den vollen Kaufpreis erstattet bekommen, da der Mangel bereits von Anfang an da war. Du wirst dich auch darauf einstellen müssen, dass das AH sich quer stellen wird und sowas wie "ja aber sie fahren das auto ja schon länger, da müssen wir 5.000 € Restwert abziehen". Solche Aussagen direkt verneinen, mit Anwalt, Mahngebühren, Aufwandsentschädigungen und schlechten Kritiken im Internet drohen. Falls das alles nicht zieht bleibt tatsächlich nur noch der Gang zum Rechtsanwalt. Die Rechtsanwaltkosten muss dann bei erfolgtem Rücktritt ebenfalls das AH übernehmen (Solltest DU ihnen ebenfalls unter die Nase schmieren ob sie sich das wirklich antun wollen). Immerhin haben diese nicht viel Schaden. Sie können das Auto auf Renaultkosten reparieren nd ggf. weiterverkaufen odder komplett an Renault zurückgeben ;)