Nun ja, Grundsätzlich, würde ich Persönlich niemals zu ATU gehen, für eine Werkstattleistung. Ist aber Subjektiv.
Schau was Du hast, eine Händlergewährleistung oder Garantie.
Der wesentliche Unterschied ist die Beweislast. Solltest Du eine Garantie haben, schau in die AGB. Wenn es einen Motorschaden gibt und Du zum Händler gehst, kann er sich fein raus reden, da Du ja bei ATU warst.
Andererseits muss auch ATU , Gewährleistung auf die durchgeführten Arbeiten geben.
Bei Neuwagen ist der Hersteller auf zwei Jahre verpflichtet eine Gewährleistung zu geben. Allerdings, ist die eingehalten, auch wenn Wartung usw., in einer freien Werkstatt, nach Hersteller vorgaben durchgeführt wird.
Die Garantie, ist eine freiwillige Leistung, die mehr ausschließt als alles ander!