Der "Kurze Frage-Kurze Antwort" - Thread

  • Ich werde mal morgen sehen, da schaut sich bei mir im Ort einer noch das Auto an, wenn der mich nicht so weit nach unten im Preis drücken will bekommt er den Zuschlag :)

  • Ich würde ein Auto nur abgemeldet verkaufen. Es erspart im Nachgang viel Ärger mit dem Käufer, wenn er sich nicht an die Abmachung hält und den Wagen auf sich zulässt und damit noch ewig auf deinen Namen rumfährt....

    Bis zum 22. August 2018 Megane 3 Grandtour GTline 220...gemessene Serienleistung 240 PS und 360 Nm
    Seit 25. August 2018 Megane 4 Grandtour GT 205...gemessene Serienleistung ???

  • Deswegen wie erwähnt nur mit Vordruck, welchen beide unterschreiben und auf dem das genaue Datum sowie die exakte Uhrzeit der Übergabe vermerkt ist, so hat man dann auch etwas in der Hand.
    Vom Adadsch zum Beispiel gibt es so einen Vordruck.


    Hatte ich zuletzt bei meinem Coupe auch gemacht, da hatte der Käufer es auch nicht gleich umgemeldet, aber mit dem Schriebs hab ich gleich mal bei der Zulassungsstelle angerufen, das gab dann auch dezent Ärger und Strafzahlung für den :D

    Jetzt: Clio B Ph.2 1.2 16V Dynamique


    ehemals: Mégane GT Grandtour TCe 205 EDC Iron-Blau


  • Schuld daran sind die Neuen Richtlinien, früher konnte man sich ein Kurzzeitkennzeichen holen und 5,6,7 Fahrzeuge sich anschauen, was man ja in der Regel macht, wenn die Fahrzeuge mehrere Hundert Km entfernt angeboten werden.
    Heute benötigt man für ein Kurzzeitkennzeichen die genauen Daten des Fahrzeuges X incl. noch bestehender TÜV Bescheinigung.
    Dann darf man damit genau dieses Fahrzeug A überführen, Fahrzeug B,C,D,E fällt damit raus.
    Will ich also, weil der Weg so weit ist, mir mehrere Fahrzeuge ansehen und event. eines davon gleich kaufen ( selten unternimmt man ja mehre Fahrten dahin ) dann benötige ich auch dementsprechend viele Kurzzeitkennzeichen.
    Ein Irrsinn an Bürokratie.


    Demzufolge verkauft sich heute ein Fahrzeug mit noch bestehenden Kennzeichen leichter als ohne.
    Natürlich vertraglich abgesichert und beim Besichtigungstermin sondert man schon mal die Schwarzen Schafe aus, so man es dabei beurteilen kann.
    Aber mit einem ordentlich Vertrag gibt es keine Probleme das Fahrzeug auch mit Kennzeichen zu verkaufen.
    ( es sei denn, man möchte sein Kennzeichen weiter nutzen )

    Einmal editiert, zuletzt von Jemy96 ()

  • Falsch, soll dafür sorgen dass die fliegenden Händler nicht mit einem Kennzeichen 50 Autos holen, dafür war es nämlich nicht gedacht. Von daher alles seine Richtigkeit


    so brauchen sie rote Nummern die nicht jeder dahergelaufene kriegt nur weil er eine 199€ Gartenhütte als Büro hat und eine Hüfttasche umhängen hat


    für sowas hat der ADAC einen guten Kaufvertrag, mit Übergabeblatt usw. dann kann man ruhig mit Kennzeichen verkaufen. Natürlich nicht an den nächsten Besitzer der Gartenhütte, dann kann es passieren die Autos fahren Wochen lang mit dem Kennzeichen rum und werden für Drogentransporte etc. genutzt.

  • Mein Auto würde ja knapp 200 Kilometer entfernt weg gehen. Dann sollte es doch eigentlich mit dem Kennzeichen für das neue Kfz keine Probleme geben, oder?


    Sollte ich mich für ihn entscheiden kann ich ihm ja vorschlagen das ich mit ihm dann sofort zur Zulassungsstelle fahre,das Kfz abmelde und er sich das Kurzzeitkennzeichen geben lässt. Zum Glück gibt es bei unserer Zulassungsstelle keine Wartezeiten.

  • Würde gehen, allerdings sollte seine Versicherung zu diesem Zeitpunkt tel. erreichbar sein, da er sich für das Kurzzeitkennzeichen die Nummer geben lassen muss.



    Falsch, soll dafür sorgen dass die fliegenden Händler nicht mit einem Kennzeichen 50 Autos holen

    An meiner Aussage ist nichts falsch, du hast lediglich die Begründung für diese stumpfsinnige Bürokratie genannt.

  • Das setzte ich voraus das er sich vorher die Versicherungsnummer holt. Kann er es nicht auch gleich bei uns richtig auf sich zulassen?