Ich würde definitiv die Werkstatt wechseln, aber das hier muss er erst noch beheben.
Der Schaden passierte während der Garantie. Dann wurde es behoben und auf diese Behebung hast du eine gesetzliche Gewährleistung von 24 Monaten ab dem Tag der Reparatur.
Das nennt sich "Werksvertrag" und da gibt es nicht einmal eine Beweislastumkehr, bedeutet also, geht das getauschte Teil innerhalb von 24 Monaten wieder kaputt, muss das im Rahmen der Gewährleistung für dich kostenfrei behoben werden.
Es gibt da tausende Quellen, hier am Beispiel einer defekten Festplatte. Von einem Anwalt erklärt und so natürlich auch für Autos und deine Rehling gültig:
https://www.frag-einen-anwalt.…iereparatur--f270007.html