Und zu was tendierst du wenn ich fragen darf?
Beiträge von Matze
-
-
Oh ich hab gerade gesehen dass ich oben die Tasche aus Beitrag Nr. 133 im Kopf hatte. Die gleicht wirklich so nem Oma-Täschchen.
Die hier sehen ja echt gut aus! -
Sehr schöner Astra! Gefällt mir gut.
Das Lenkrad finde ich vollkommen in Ordnung.
Nach einer Woche kann man das eh blind bedienen.Wird der Megane dann auch wieder ein Firmenwagen?
-
Ja lässt er sich. Das Multisense ist ab Intense Serie.
-
Gute Entscheidung!
-
Genau, 190€ kostet die Lenkradheizung Aufpreis.
Würde ich nehmen. Ist das gleiche wie mit Sitzheizung.
Einmal drin, will man es nie wieder missen -
Der Bose hat zusätzlich andere Sitzpolster mit Teilleder, eine Massagefunktion und eine elektrische 4-wege Lordosestütze, einen automatisch abblendenden Innenspiegel, Mittelarmlehne hinten, den CD-Player und die Bose Anlage.
Das alles gibts meines Wissens nach beim Intense nicht.
Bei der Mittelarmlehne hinten bin ich mir allerdings nicht sicher. -
Das ist doch mal vorbildlich!
-
Sehr gut!
Das Problem dabie ist immer das Vertrauen.
Wenn so ein wichtiges Bauteil schon so früh kaputt geht, ist nie so gut.
Aber ich denke das war eher ein Einzelfall, bzw ein Materialproblem.
Ich drück dir die Daumen! -
Ich zitiere einfach mal aus einem anderen Forum:
ZitatEs gibt KEINE Mitführpflicht für die EWG- Übereinstimmungsbescheinigung; es ist nur eine Empfehlung bestenfalls eine Kopie dabei zu haben...
http://www.lrasw.de/download/I…ue_EU_Fahrzeugpapiere.pdf
StVZO §19: Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis
Übereinstimmungserklärung - Verkehrstalk-Foren
http://de.wikipedia.org/wiki/COC_(Zulassung)
Zitate:
Aussage STVA:Die EG-Übereinstimmungsbescheinigung ist ein Bestandteil des Kfz-Briefes und somit nicht mitzuführen sondern beim Kfz-Brief aufzubewahren.
Aussage der Polizei:
Mitzuführen sind ausschließlich Fahrzeugschein, Personalausweis und evtl. ABE´s , ABG´s
Und wer sich die EWG/ COC einmal genau durchliest wird dort finden: "ist sicher zu verwahren"... also bestimmt nicht im Auto...
Das COC - Certificate of Conformity, zu Deutsch: EG-Übereinstimmungsbescheinigung ist Voraussetzung für die Ausstellung des Fahrzeugbriefes, bzw. der "Zulassungsbescheinigung, Teil II".
Auf diesem Dokument ist ausdrücklich vermerkt: "...sicher aufbewahren... Dieses Dokument kann aus zulassungstechnischen Gründen in anderen EG Mitgliedsstaaten verlangt werden."! Ist bei einer Reise ins Ausland evtl. also mitzuführen?!
Da in D ohne dieses Dokument keine Zulassungsbescheinigung, Teil II und ergo auch keine Zulassungsbescheinigung, Teil I ausgestellt werden kann, Ihr aber im Besitz derselben seid, ist ein Mitführen des COC in D nicht erforderlich (auch nicht als Kopie).
Mit anderen Worten: Der kontrollierende Beamte hat mit relativ wenig Aufwand per EDV die Möglichkeit über Fahrzeugschein, -brief zum COC zu kommen (auf diesem ist die Fahrzeugbrief-Nr. eingetragen
Und in Deutschland gilt immer noch als "Rechtsprechung": nicht ich habe nachzuweisen, dass ich alles richtig gemacht habe sondern jemand anderer muss mir nachweisen, dass ich etwas falsch gemacht habe!
Wäre mir auch neu und müsste ja dann irgendwo vermerkt sein.