Hallo Maurice,
die Werksgarantie bleibt auch aufrecht, wenn die Wartung in einer freien Werkstatt nach Renault-Vorschrift erfolgt. Die Garantieleistung wird allerdings nur in einer Renault-Vertragswerkstatt erbracht werden.Die Garantielaufzeit ist abhängig davon, in welchem Land die Erstauslieferung gewesen ist. Importierst Du ein Fahrzeug, gelten die Garantien des Ursprungslandes.
Liebe GrüßeUdo
MOin,
das sehen die in Brühl anders, wenn der Service bei uns freien Werken gemacht wird.
lg