Beiträge von kajakaja

    Also, der Marder darf durch einen Förster bejagt werden. Außerhalb der Schonzeit ist das relativ einfach für den Förster das durchzuziehen. Der wird auch darüber nicht lachen sondern tatsächlich aktiv werden.


    Fangen und Aussetzen darfst du ihn selber, Außerhalb der Schonzeit. Die entsprechenden Lebendfallen kann man sich leihen.


    Ich möchte nur vorher drauf hinweisen, Marder oder Tiere zu vergiften ist strafbar und kann mit bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden. Um die o.g. Frage zu beantworten: Bitte selber suchen. Das ist hier definitiv das falsche Umfeld um dahingehend mehr Tipps zu geben als oben ohnehin schon geschehen.


    Zwecks dem Reifenwechsel:
    Es gibt sog. Bremsenservicepaste. Das kann man nehmen um die Radaufnahmen, nicht die Gewinde, dünn einzustreichen um das verkrusten und anrosten zu verhindern. Das ist das weiße Zeug was man manchmal nach dem Service am Zentrierring sieht. z.B. das hier: https://shop.berner.eu/at-de/p…ik.html?article_id=365948 alternativ, wenn du ein Motorrad hast, kannst du auch Kettenfett nehmen.

    Zum Marder:
    Da hast du einen eins A Revierkampf. Normalerweise bespritzen die das Auto einmal und dann hat sichs. Wenn du aber zwischen verschiedenen Revieren pendelst ist das ein endloser Kampf der eigentlich nur zu lösen ist wenn eines dieser Subjekte ausgeschaltet wird.
    Wir hatten auch so einen Extremfall der einige hunderte Euro verschlungen hat und nichts half.


    Wieso die hinter die Antenne schei*** ist einfach-die kämpfen mit der, sei froh wenn es die Antenne ist und er sich nicht im Motorraum auslässt.


    Im Prinzip gibts nur 2 Möglichkeiten:
    Den Marder fangen lassen und umsiedeln, das macht der Förster.
    Die zweite, Marder fressen gerne Trockenpflaumen. Wenn dort nun natürlich ein Mittel drin ist was für Durchfall sorgt wird er dieses Jagdgebiet in Zukunft meiden...

    Die gesetzliche Gewährleistung, darauf hat man ein Recht nach BGB, ist begrenzt auf 24 Monate nach Kauf und Übergabe der neuen! Ware an den Endverbraucher. Diese Gewährleistung deckt Mängel ab, die bereits von Anfang an mindestens im Ansatz vorhanden waren. Die Gewährleistung ist aber eine tückische Dame, denn nicht alles was vermeintlich unter die Gewährleistung fällt muss darüber repariert, ersetzt, nachgebessert werden. Denn nach 6 Monaten nach der Übergabe muss der Verbraucher dem Hersteller, nicht dem Händler, nachweisen das der Schaden schon bei der Übergabe da war, das nennt man Beweislastumkehr. Das ist so gut wie unmöglich ohne entsprechende Beweise anhand von Gutachten oder ähnlichem beizubringen. Somit ist man auf die Kulanz angewiesen.


    Die Garantie, gerne verwechselt mit der Gewährleistung, ist eine freiwillige Leistung des Herstellers auf seine Produkte. Aus der Garantie leitet sich kein Recht auf irgendwas ab. Der Garantiegeber kann frei bestimmen was darüber abgedeckt wird und was nicht. Ebenso kann er die Bedingungen aufs Gradewohl anpassen, ändern oder wegfallen lassen. Die „Renault Garantie Plus“ ist genauso ein Produkt. Die Regeln dafür habt ihr bei Zahlung dieses Produktes akzeptiert. Hier gibt es keine Beweislastumkehr da der Hersteller immer selbst entscheidet ob der Kunde den Schaden ersetzt bekommt oder nicht.


    Am Beispiel der Heckklappe ist das nun auch für einen Nichtjuristen relativ einfach zu erkennen. Tritt der Fehler bei einem Neufahrzeug innerhalb der ersten sechs Monate nach Übergabe auf, wird Renault sich nicht wehren und den Schaden ersetzen. Tritt der Fehler nach sechs Monaten und vor dem 24. Monat auf wird sich Renault versuchen dagegen zu wehren. Je später desto mehr. Weil nun muss der Kunde nachweisen das der Fehler schon bei Übergabe bestand. Das kann jahrelange Prozesse nach sich ziehen wo sich Gutachter hin und her streiten und am Ende auch nichts dabei raus kommt.
    Tritt nun der Fehler nach den 24 Monaten auf, ist Renault komplett raus. Gewährleistung abgelaufen, Plus Garantie erfasst diesen Fehler nicht. Die würden zwar die mechanischen Teile ersetzen, nicht aber den Lack, da die freiwillige Lackgarantie auch nur greift wenn der Lack von innen nach außen beschädigt wird.


    Nun kommt es drauf an wer der Händler ist. Ist es eine große Kette mit einer hohen Marge überlegt sich auch Renault was sie da machen. Ist es allerdings ein kleiner eigenständiger Händler ist die Antwort schon von vornherein klar.
    In solchen Fällen gibt es klare Vorgaben. Man spricht da auch von der 1/2-2/3 Regelung. Dazu gibts im Großgewerbe QM Beschreibungen/ Best Practices. Soll heißen, generell beträgt die zu zahlende Kulanz immer nur die Hälfte des reelen Preises. Von dieser bezahlt der Hersteller Pauschal 2/3 und der Händler bezahlt das andere Drittel aus seiner Tasche. Nun kann ein großer Händler besser jonglieren und natürlich auch imm Sinne der Kundenbindung mehr als das Drittel dazu legen, das tut nicht weh weil er das durch die Masse wieder wett macht. Der Kleine muss natürlich so wirtschaftlich wie möglich arbeiten und wird sich diesen Luxus nicht leisten können. Was da hinter den Kulissen abgeht bekommt der Kunde meist nicht mit, der will ja nur seinen Schaden behoben haben.

    Naja der hochgeladene KV ist ja Beweis genug das es sich so zugetragen hat. Da steht ja auch alles relevante drauf.
    Einen Jurist hab ich diesbezüglich auch schon beauftragt.
    In deine Bewertung solltest du, neben den wohlklingenden Phrasen für den Kunde, mal den Sachverhalt der Beweislastumkehr mit bedenken.
    Außerdem ist die Anschlußgarantie keine Garantie im gesetzlichen Sinne sondern eine zugekaufte Dienstleistung deren Leistungsmerkmale klar definiert sind und sich daraus 0 „Rechte“ ableiten lassen.