Hm, @valey das klingt für mich schon misteriös. Das was gesagt wurde, spielt keine Rolle, das was schriftlich im Vertrag geregelt wurde ist ausschlaggebend. Selbst *wenn* du das gesagt hättest, spielt das keine Rolle mehr da der Vertrag anders lautet.
Mit der Aussage, ein Sportwagen brauch halt besondere Reifen, schießt sich der Verkäufer ins aus. Das kann er so sehen, das muss aber nicht deine Ansicht oder die des Gesetzgebers sein.
Die kleinste Reifengröße die du fahren darfst steht in der ZB II . Das ist selbst beim GT die die ich schon genannt hatte. Ich glaube aber das die Felgen maximal für die Hinterradlenkung geeignet sein muss, wobei ich mir da nicht sicher 100% bin. Alle Stahlfelgen erfüllen aber die Anforderung.
Mal als Randbemerkung:
Stahl mit Michelin A5 kosten lt Liste nur 740 Eur. Die Contis haben bei den Winterreifen durchweg schlechte Werte und kosten doppelt soviel. Das aber nur interessehalber.
Solltest du 2 Kaufverträge haben. Also über Auto und Reifen kannst du folgendes Versuchen: Du versuchst bei ATU, Point S oder einem lokalen Händler die Reifen zu bekommen und versuchst nur von diesem Vertrag zurück zu treten da die Lieferfrist nicht eingehalten wurde, das könnte eher klappen. Rein vom Gefühl glaube ich nämlich auch nicht mehr daran das du bis 1.1. was bekommst. Im Prinzip sind ja nur noch 5 Tage Zeit dieses Jahr.