Hallo Lessthanhubi,
die Modifikation kannst Du einsparen, denn diese bringt nämlich gar nichts! Trotz diesem „Gitter“ wird sich bei dem entsprechenden Witterungsbedingungen Kondenswasser im Ansaugtrakt und Ladeluftkühler bilden, das beim Motorstart angesaugt wird.
Fahrzeuge bis zu einem Alter von sieben Jahren erhalten generell Kulanz auf dem Austausch der Haupsicherung und für die Absaugung des Wassers aus den Brennräumen über die Glühkerzenöffnungen. Da muss aber von der Werkstatt ein Kulanzantrag gestellt werden.
In diesem Fall war das Problem, dass durch die niedrigen Temperaturen die Ansaugwege und der Ladeluftkühler eiskalt sind. Durch die Wärme in der Halle beim Aufbereiter hat sich dann Kondenswasser gebildet.
Liebe Grüße
Udo