Hallo Arminzi,
Fahrzeuge, die im Jahr 2016 ausgeliefert wurden, sind mit einem Radio Gen1.1 ausgestattet und mit R-Link2 Softwareversion 2.2.15.703 oder 2.2.15.803.
Die Mindestvoraussetzung ist, dass im Fahrzeug die R-Link2-Softwareversion 7.0.24.16x installiert ist.
Ist es 2.2.19.300, die letzte und höchste Version der 2er-Generation, gibt es nur die Möglichkeit, den „Actis 49605“-Prozess in einer Renaultwerkstatt durchführen zu lassen.
Das Problem dabei ist, eine Werkstatt zu finden, die das macht. Das Risiko für die Werkstatt ist, im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung für ein misslungenes Upgrade zu haften. Ein Aussvhmuss der Gewährleistung ist nicht möglich, auch wenn der Konsument entsprechend unterschreibt.
Liebe Grüße
Udo