Hallo Wilhelm,
nachdem Dein Fahrzeug drei Jahre alt ist, ist anzunehmen, da Renault damals zwei Jahre Werksgarantie und drei Jahre Anschlussgarantie gegeben hatte, der Schaden durch die Fahrzeuggarantie gedeckt ist.
Aber darum soll sich aus meiner Sicht der Händler kümmern.
Im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung muss der Händler nachweisen, dass zum Zeitpunkt der Auslieferung kein Mangel bestanden hatte.
Deshalb rate ich Dir, einen Rechtsanwalt einzuschalten. Der Mangel ist, dass bei entsprechenden Umweltbedingungen Wasser in den Brennraum gelangen kann und der hat bereits ab Produktion des Fahrzeugs bestanden und besteht auch noch nach der Reparatur des Fahrzeugs.
Liebe Grüße
Udo