Hallo Korryptos,
Garantiereperaturen fallen nicht unter eine erneute Garantie oder unter eine gesetzliche Gewährleistung. Garantie ist eine freiwillige, unentgeltliche Leistung. Gewährleistung und weitere Garantie gibt es nur dann, wenn dem Kunden eine Rechnung gestellt wird.
Eine Garantiereperatur bewirkt keine Garantie verlängernde Wirkung.
Trotzdem würde ich versuchen, die Reperaturkosten abzuwenden, was nicht einfach sein wird.
Liebe Grüße
Udo