Hallo Buzz,
ok, es handelt sich sogar um einen Gewährleistungsfall, es geht auch Garantie - dann Austausch!
Liebe Grüße
Udo
Hallo Buzz,
ok, es handelt sich sogar um einen Gewährleistungsfall, es geht auch Garantie - dann Austausch!
Liebe Grüße
Udo
Hallo Bethel,
das Foto zeigt kein aktives Abonnement, nur die jetzt im Fahrzeug aktive Karte.
Bei R-Link2 gibt es zwei voneinander getrennte Abos:
TomTom Traffic/ Connectivity
Karten
Wenn die Abos zu lange abgelaufen sind, wurde die eSIM der TCU deaktiviert. Das ist dann leider nicht mehr aktivierbar.
Liebe Grüße
Udo
Hallo Iri,
aus meiner Sicht gibt es ein Problem, dass temporär die Systemspannung zu weit absinkt.
Ich würde den Ruhestrom messen, der sollte 40 bis maximal 50 mA nicht überschreiten.
Weißt Du wie man das misst?
Das Thema Prüfung der Massepunkte - das sollte eine Fachwerkstätte beherrschen. Natürlich auch eine Messung des Ruhestroms.
Werkstattmeister - Note 6 - setzen - Meisterbrief entzogen…
Liebe Grüße
Udo
Hallo Buzz,
die Innenverkleidung gibt es sicher als Ersatzteil, wenn es überhaupt lieferbar ist.
Die Kosten für den Austausch stehen für mich nicht im Einklang. Den „Schaden“ sieht außer Dir doch niemand.
Liebe Grüße
Udo
Hallo meganeriv
das hatte für mich so geklungen, dass Du Dich von diesem 165 dCI trennen wolltest.
Liebe Grüße Udo
Hallo Black Sushi,
das sieht man aber deutlich, dass das keine 17-Zöller sind.
Liebe Grüße
Udo
Hallo meganeriv,
welches Fahrzeug wird es denn? Bei Renault bekommt man nur mehr Nutzfahrzeuge mit Diesel.
Liebe Grüße
Udo
Hallo Peter,
mach Screenshos von den Abos in MyRenault und füge sie hier ein.
Dann können wir sehen, wann die Abos ablaufen bzw. ob sie bereits abgelaufen sind.
Liebe Grüße
Udo
Hallo GrafZahl,
und wenn der Fehlerspeucher bewusst gelöscht und dann eine neue Prüfung mit Protokoll vorgenommen wurde?
Zwischen der Löschung und weiterer Prüfung wurde das Fahrzeug nicht gefahren, daher kein Fehlereintrag mehr.
Könnte das so gewesen sein?
Liebe Grüße
Udo
Hallo GrafZahl,
Der Werkstattmeiszer steht Dir in der Pflicht im Rahmen seiner gesetzlichen Gewährleistung. Kann er wirklich nachweisen, dass in der Werkstatt korrekt gearbeitet wurde?
Liebe Grüße
Udo