Dem Händler ist das je nach dem nicht völlig Wurst, denn er stellt sich wieder Kapital auf den Hof und je nach Nachfrage, wird er so einem Geschäft nicht unbedingt zustimmen. Renault Bank verlangt keine Vorfälligkeitsentschädigung (zumindest zu meiner Zeit nicht), allerdings passen Ablösesumme zum realen Wert meistens nicht überein und diese Differenz auf die neue Finanzierung zu schlagen, ist i.d.R. auch nicht möglich, da die Bank in den seltensten Fällen einer Überfinanzierung zustimmt. Beim Leasing muss in der Regel auch nicht die Bank zustimmen, sondern der Händler. Dieser hat auch immer das Vorkaufsrecht auf das Auto.
Dann habt ihr da in DE andere Regelungen. Bin bis jetzt Fiat Bravo gefahren (leasing bei Fiathändler bzw. Santander Bank). Ab dem Zeitpunkt, an dem der Leaingvertrag läuft, hat der Händler sein Geld, das Auto gehört der Bank und du least es. Mein Händler sagt, es seie ihm völlig egal, was ich mit dem Auto mache, Einziges Manko- Du musst einen Händler finden, der einen alten Leasingwagen kauft. Ausnahmslos alle Händler, bei denen ich in den letzten Monaten war, sagten sie müssten das nur mit der Bank klären, es sei in der Regel aber kein Problem. Der Händler bekommt immer sein Geld, sie es vom Kunden selbst auf die Hand, oder von der Bank. Der Kunde haftet. End of story.