Unfall von User stiefl!

  • Na servas... zum Glück ist nicht mehr passiert!

    Talisman dCi 130 - Intens, Black-Pearl, Glaspanoramadach, Bose-Soundsystem R-Link 2 mit 8,7", Winter-Paket, Technik-Paket, Einparkhilfe vorne & hinten mit Rückfahrkamera & Easy Parking, abdedunkelte Scheiben hinten
    Megane IV dCi 110 - BOSE-Edition, Platin-Grau, Glaspanoramadach, Winter-Paket, Park Premium Paket mit Rückfahrkamera & Easy Parking, R-Link 2 mit 8,7"
    Espace V dCi 160 EDC - Initiale, Platin-Grau

  • Soweit ich weiß hast Du, zumindest in DE, bis zu einer gewissen Kliometergrenze den Anspruch auf zusätzliche finanzielle Entschädigung, da das Fahrzeug ab sofort als Unfallwagen zählt und dadurch natürlich erheblich an Wert verloren hat. Das geht aber glaube ich nur die ersten 1000 oder 2000 km.

    Bis Juni 2016: Renault Mégane III Dynamique 1,5 dCi 106 PS Grau
    Bis Juli 2017: Renault Mégane IV Bose ENERGY dCi 110 EDC in Gletscher-Blau mit Safe Cruising-Paket, Easy Parking-Paket und Night-Paket
    Ab August 2017: Renault Mégane IV GT ENERGY dCi 165 EDC in Iron-Blau mit BOSE-Soundsystem, Safe Cruising-Paket, Easy Parking-Paket, Alcantara, Sitzheizung und 18-Zoll-Rädern

  • Ich glaub das hängt von der Versicherung ab. In meiner habe ich einen Ausgleich der Wertminderung mit inbegriffen - es gibt aber auch Tarife wo dies nicht mit angeboten wird...

  • Soweit ich weiß hast Du, zumindest in DE, bis zu einer gewissen Kliometergrenze den Anspruch auf zusätzliche finanzielle Entschädigung, da das Fahrzeug ab sofort als Unfallwagen zählt und dadurch natürlich erheblich an Wert verloren hat. Das geht aber glaube ich nur die ersten 1000 oder 2000 km.

    Meiner hatte über 70.000 km drauf und ich habe die Wertminderung des Fahrzeugs durch den Unfall ausgezahlt bekommen, natürlich von der gegnerischen Versicherung, da deren Versicherungsnehmer ja der Unfallverursacher war.
    Laut meimem Versicherungsmakler besteht, auch wenn das Fahrzeug erst ein paar Tage alt ist, generell wohl kein Anspruch auf ein Neufahrzeug, wenn sich die Reparatur als wirtschaftlich erweist.

    Ab 2019: Kadjar Phase2 TCe160 EDC- Bose Edition in Titanium Grau mit allem was geht

    Bis 2019: Megane 4 TCe132 - Bose Edition in Titanium Grau mit allem was geht

    Ab 2023: Kawasaki Vulcan S Performance in Carbon Grau.

  • Ja so ist es. Den Anspruch auf ein Neufahrzeug gibt es so nicht. Auto wird ganz normal repariert. Heute kommt der Sachverständige im Auftrag der gegnerischen Versicherung den Schaden begutachten. Dann wird repariert und anschließend kann ich die Wertminderung bei der gegnerischen Versicherung einfordern. Die berechnen den Betrag aufgrund Verhältnis Neuwert zu Reparaturkosten.

  • Du musst aber den Sachverständigen der generischen Versicherung nicht akzeptieren, du kannst einen eigenen wählen. Diese drücken nämlich gerne den Preis des Schadens zum Vorteil der eigenen Versicherung! Nur zur Info! :thumbup:

  • Am besten ÖAMTC kontaktieren, den Bericht weiterleiten und überprüfen lassen, die sind da echt freundlich und hilfsbereit bei uns (ADAC in deutschland). Die sagen dir auch, ob du mehr rausholen kanst oder nicht

  • Ganz ehrlich. Ich hab weder Zeit noch Lust mich da wegen jedem einzelnen Euro rumzuärgern. Für mich hat der Wertverlust keinerlei Auswirkung. Der Leasingfirma hab ichs mitgeteilt, denen ist das scheissegal. Der Restwert verändert sich dadurch auch nicht, deie Wertminderung wollen die nicht, darf ich mir selber holen wenn ich will. Also mach ich das, solang der Aufwand überschaubar bleibt. Für alles andere sind mir Zeit und Nerven zu schade...