Vertraglich betrachtet hast Du tatsächlich nur Anspruch auf ein kostenloses Ersatzfahrzeug, wenn es über Renault Assistance geht.
Was die "Überlänge" der Instandhaltung angeht, wohl eher nicht, es sei denn, Dein AH übernimmt die weiteren Kosten. Dazu folgendes Beispiel: Der Clio meiner Frau (08/2016) ist nach dem Einspielen eines Software-Updates der Einspritzanlage (im Rahmen der Wartung) zweimal liegengeblieben. AH angerufen, es kam gleich die Info, bitte an die Assistance wenden wegen Leihfahrzeug. Angeblich wäre dann das Problem durch einen Marderschaden an den Zündkabeln verursacht worden (so´n Zufall, 5 Std. nach Abholung bleibt die Karre liegen, vorher nie etwas gewesen und 140€ Kosten am Hals). Zwei Tage später, gleicher Fehler. Beim zweiten Mal (Fehlersuche dauerte fast 2 Wochen, es wurde aber nichts gefunden
) rief das AH nach 5 Tagen an, wir möchten den Ersatzwagen bitte zum AH bringen, da länger kein Anspruch seitens Assistance bestehe. Weil aber der Fehler noch nicht gefunden wurde, bekam sie aber weiterhin ein Leihfahrzeug vom AH selbst. Heißt, es gibt scheinbar Vorgaben seitens Renault für das AH zur Behebung bestimmter Fehlerbeseitigungen und dementsprechend, wie lange Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug besteht.
Rein informativ: Habe vor gut 2 Wochen ein Schreiben an den Kundenservice des AH aufgesetzt, Fehler wurde nicht lokalisiert, es ist auch nicht besonders beruhigend, da das Fahrzeug ja wieder liegen bleiben könnte und auch noch 140€ für wahrscheinlich nix bezahlt, die man uns bei Abholung des zweiten Reparaturversuches nicht mal teilweise zurückerstatten wollte. Wenn in den nächsten Tagen nichts kommt, dann geht meine Beschwerde direkt nach Brühl und gleichzeitig eine Information ans AH, dass demnächst 2 Renaults von einer anderen Werkstatt betreut werden.
Oh Mist, das war ja jetzt eher die Kategorie "Kurze Frage - Lange Antwort" 