Beiträge von Fudelruehrer

    Von Musikprofis wirst Du wahrscheinlich eher eine subjektive Antwort bekommen,weil bei denen oft der Subwoofer teurer ist als das gesamte Bose System. Ich bin sehr neutral an die Sache ran gegangen, hatte das Glück, die Bose Edition und den GT Line mehrere Stunden probefahren zu können, da waren schon enorme Unterschiede. Das solltest du schon aufwendiger testen.Habe verschiedene Musikrichtungen und Aufnahmequalitäten durchprobiert.Der Bose Sound ist schon richtig gut und auch besser. Berücksichtige dabei auch, dass du für den Aufpreis ja nicht nur Musik bekommst sondern einiges an zusätzlicher Ausstattung. Wenn du aber meist nur Radio hörst und die Extras nicht benötigst, dann spare dir natürlich das Geld. Ich würde das Bose Sound System (inkl. Subwoofer) im oberen Mittelfeld ansiedeln.

    Du wirst sie uns aber nicht sagen, weil Renault als Hersteller, den Ah die Weitergabe von ACTIS-Nummern untersagt.

    Woher weißt du das?
    Renault selbst gibt die Nummern problemlos an den Kunden weiter, die, für das RLink Update habe ich direkt von Renault bekommen und sollte diese bei der Terminvereinbarung unbedingt im AH erwähnen. Die Actis Nummer für meine flackernde Ambientebeleuchtung hat mir mein AH ebenfalls genannt, falls nochmal Rückfragen sein sollten.

    Alles blinkt und tut wie es soll. Dieses Auto hat wirklich Charakter. *lol*

    Bei dem was man hier z.T. so insgesamt liest trifft es eher den Begriff "Eigenleben".
    Ich glaube ja insgeheim, dass Renault den anderen Autoherstellern einiges voraus ist und mit dem Megane 4 ein Fahrzeug entwickelt hat, welches still und heimlich das autonome Fahren testet. :D
    So´n Mist, bin mit meinem leider nicht als Beta-Tester dabei. X(

    Im Gegenteil, es ist eben nicht nachvollziehbar dass das (derzeit noch) nicht funktioniert.


    Der Mechanismus sollte wie folgt funktionieren:
    1. Beim Abstellen des Autos überträgt das Auto an einen Server bei Renault die aktuelle Position.

    Darauf hat sich mein Kommentar eigentlich berufen, dass Renault das noch nicht drauf hat und somit das Handy eigene GPS ortet, hab ich mich wohl in den frühen Morgenstunden etwas ungünstig ausgedrückt ;)

    Das ist ein netzwerktechnisches Problem. Die Verbindung untereinander passiert von Endgerät zu Endgerät (Adhoc Verbindung), ist die Verbindung getrennt, sind die Geräte praktisch abgemeldet, erkennst Du daran, dass sich dein Gerät beim Wiederherstellen der Verbindung oben im R-Link anmeldet (Status Nachricht). Soll heißen: Die Medienquelle war unterbrochen und muss neu aufgebaut werden, dafür braucht´s den Anstubbser durch den Aufruf Verbindung neuer Medienquelle im RLink. Ist im übrigen bei den mir bekannten anderen Fahrzeugherstellen identisch. Da es sich bei USB und SD-Karte um eine physikalische Verbindung handelt, gibt es das Problem nicht.
    Wir in der EDV sagen immer: It´s not a Bug, it´s a Feature :D

    Das würde mit deinen zeitlichen Angaben passen, geh mal da von aus. Kontrolliere doch mal die Kartenversion, die wird wahrscheinlich noch auf 06.2015 sein, um im Rahmen dessen eine kostenlose Verlängerung bei Renault zu bekommen. Damit hättest du ja nicht die 2 Updates, die beim Kauf zugesagt werden, bekommen.

    @Darendes
    Im freien Handel, bei Ebay auch günstiger, gibt es z.B. Lampen von Osram (Nightbreaker), die richtiges Licht
    auf die Strasse bringen.

    Dem kann ich nur beistimmen, die Lampen, die man mir früher (hab jetzt auch LED) im AH bei einer defekten Birne eingesetzt hat, waren das Geld nicht wert und auch keine Markenartikel. Der Austausch der Birnen, auch wenn sie natürlich nicht an die LEDs rankommen, macht aber schon sehr viel aus, auch wenn die Lebensdauer nicht ganz so hoch ist.

    @Devil-D: Ändert aber nichts an der Tatsache, so wie es auch das Gericht sieht, dass auf Verdacht alles und jeder vorsätzlich in der Öffentlichkeit gefilmt oder fotografiert werden darf. Ist es dir recht, das ´zig Privatpersonen im Besitz von Aufnahmen von dir sind? Das aber als Sache eine Aufnahme generell als Beweis bei einer Straftat das Recht auf Persönlichkeit überwiegen sollte, da gebe ich dir recht.