Du solltest auf jeden Fall alle Lackschäden schriftlich und mit Angabe, wo sie sind, unbedingt auf deinen Reklamations-, bzw. Werkstattauftrag für dich als Nachweis dokumentieren lassen.
Die Autohäuser sind nämlich nicht verpflichtet, dir einen Werkstattbericht bei Abholung des Fahrzeugs auszuhändigen. Im übrigen ist der Renault-Lack generell relativ weich und anfällig, zumindest die Metallic-Lacke.