Ich würde mit dem Händler gar nicht diskutieren, was der vorher "erfragt" hat, spielt für dich doch absolut keine Rolle. Du hast im Rahmen der Gewährleistung Anspruch auf Nachbesserung. Erstelle eine Mängelrüge mit dementsprechender Fristsetzung, darauf muss er reagieren, direkt mit Ansage, sonst das Fahrzeug zurückzugeben, am besten gleich mit der Androhung eines Rechtsbeistandes.
Würde mich mal interessieren, wie in dem AH der Rahmen ihrer Möglichkeiten aussieht, einmal schnell um das Fahrzeug gelaufen und gut ist?
Allein wegen dieser Aussage würde ich denen schon ordentlich auf die Füße treten.