Faszinierend
Beiträge von Bolle88
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@SwissGuy81
Ok ob Fahrlässigkeit das richtige Wort von mir war stell ich selbst mal in Frage!@Creekie
Ok im Rahmen der Gewährleistung, in der wir ja alle noch ne lange Zeit verbringen dürfen.Und noch ganz allgemein in Sachen Autodiebstahl.
Hier mal ein Ausschnitt vom Versicherungboten:
Nach einem Autodiebstahl wartet auf die Betroffenen weiterer Ärger mit ihrem Kaskoversicherer. Durch das gewaltlose Öffnen des Autos lassen sich auch Einbruchspuren nur schwer oder gar nicht nachweisen. Die Kasko zahlt, wenn das Auto gestohlen oder fest installierte Einrichtungen wie Musikanlagen aus dem Wagen herausgebrochen wurden. Aber: „Sind keine Einbruchspuren festzustellen, kann der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall nur schwer beweisen“, erklärt Monika Maria Risch, Fachanwältin für Versicherungsrecht, dem Münchener Blatt. Im schlimmsten Fall sieht sich der unglückliche Autobesitzer noch des Versicherungsbetrugs verdächtigt.
Ein Artikel des Stern, allerdings von 2009...
Spurenlos dank High-TechScheibeneinschlagen war gestern, heute überlisten Diebe die Sicherheitstechnik im Auto blitzschnell und ohne Spuren zu hinterlassen.mobil.stern.deSo viel zu meiner Aussage von oben, man ist unschuldig bis das Gegenteil bewiesen ist
Wie das dann gehandhabt wird, wenn das Fahrzeug nicht gefunden wird ist mir aber ein Rätsel... -
Es muss nicht, aber kann!
Das selbe mit deinem Haus...
Wenn du die Haustüre nicht mit mind. 20mm Verriegelungsweg verriegelt hast, ist dein Haus Versicherungstechnisch nicht verschlossen (hier in Deutschland) und deine Versicherung ist (in einem 'Standardvertrag') nicht dazu verpflichtet dich zu entschädigen... überprüfst du dein Haustürschloss?
Ich arbeite auch nicht bei einer Versicherung, aber im Fenster- und Türengewerbe, von daher weiß ich das!
Natürlich reagiert jede Versicherung anderst und es wird bestimmt auch irgendwo Auslegungssache sein...
Aber!
Du als Nutzer hast dafür zu sorgen, das dein Zeug funktioniert, da ist kein anderer dafür Verantwortlich zu machen... -
Ich greife ja gerne auf britische Berichte zurück, die haben selber kaum noch Automarken und in der 'Golf'klasse noch viel weniger... somit sind sie wohl am neutralsten.
Und wenn sie nicht bestochen wurden, haben sie auch keinen Grund parteiisch zu sein -
@AndreR
Ich auch nicht
Ich kenne ja auch keinen der vor jeder Fahrt seine Fahrzeugbeleuchtung checkt.
Und dennoch sollte man es tun...Meinem Onkel hätte man über nen verdammt langen Zeitraum das Fahrzeug leeren können weil er darauf vertraut hat, das sein Auto geschlossen ist, wenn es gepiept hat!
Das hat nix mit Einbruch zu tun! Das zählt unter Fahrlässigkeit und ist somit kein Versicherungsfall!
Also evtl doch immer wieder mal bewusst ohne Karte das Auto umrunden, ist eig kein Aufwand...Keyless vs Funkschlüssel
Ohne Keyless funkt man aktiv ein Signal welches abgefangen/gestört werden kann, hierbei wäre das Fahrzeug nie verschlossen gewesen und somit als Fahrlässigkeit zu ahnden.
Deshalb bin ich der Meinung, wenn man ein par Dinge beachtet, z.B. zu Hause die Karten nicht unbedingt in Fahrzeugnähe oder direkt hinter der Haustüre deponiert, ist Keyless mindestens genau so sicher wie ohne, aber sehr viel bequemer -
Anscheinend bekomm ich das immer im richtigen Moment noch hin
bin ja auch kein Heiliger
In Deutschland ist es ja auch erlaubt einen Joint zu rauchen, aber wehe dir, wenn du einen besitzt... wie genau man das allerdings trennen sollte wüsste ich nicht
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Du denkst es ist verriegelt wenn dein Meggi piept... du weißt es nicht!
Ich wollte nur sagen, das man sich nicht auf Technik verlassen darf, nicht speziell auf das Thema Fahrzeugdiebstahl eingehen, nein! nur ganz allgemein...
Mein Onkel fuhr den Scenic der zweiten Generation, bei ihm war mal ein Schloss defekt! Als er einmal ohne Karte ans Auto ging, er die Türe öffnete, den Motor aber nicht starten konnte, viel es ihm auf, die Karte war noch in der Küche.
Ende vom Lied Schloss defekt, der Scenic hat weiterhin gepiept als man die Karte von ihm entfernt hat! Dem Verschmutzungsgrad des Schlosses nach meinte der Werkstattmeister, das es wohl schon sehr lange ohne Funktion ist!
Das piepen ist somit keine Bestätigung dafür das dein Fahrzeug verriegelt ist! Die Schlösser werden vom Fahrzeug nicht überwacht! Es wird lediglich ein Signal gegeben das sie verriegeln sollen, und die Bestätigung dieses Signals hören wir als piepen des Meggi, nichts weiter hat dieses Geräusch zu sagen. -
Das ist wohl wahr, aber wenn ich denke, dass ich in meinen 10 Jahren Führerschein und ca 400.000km Fahrstrecke, 1 mal angehalten wurde... (ich wohne eher ländlich) seh ich das nicht so eng.
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@Creekie
Ganz klar ist man Unschuldig bis das Gegenteil bewießen ist!
Ein aber will ich hier nicht ansetzen, da es im Regelfall nicht zu problemen kommt.
Ich wollte nur darauf hinweißen, das die Gesetzeslage in Deutschland nicht immer auf den Verbraucher ausgelegt ist
Und man einfach n bisschen obacht gibt. -
Hallo Fopper,
hast du in Erwägung gezogen, dich über einen Anwalt, über die Rechtslage in so einem Fall, schlau zu machen?
Klar du hast dem letzten 'Angebot' bereits zugesagt (wie ich es raus lese) aber ich bin ganz deiner Meinung! Deshalb die Frage.Wobei ein Kumpel von mir den 1.4l Scirocco mit 160PS hatte, natürlich hatte er dann auch den bekannten Motorschaden... (außerhalb der Werksgarantie)
VW hat schriftlich zugegeben, das es ein 'Produktionfehler' ihrerseits ist.
VW hat aus 'Kulanz' den neuen Motor bezahlt, die Kosten den Motor zu wechseln musste er selber tragen. Finde ich eine Frechheit! Zumal der Schuldige hierfür eindeutig klar war und es selbst sogar schriftlich zugegeben hatte, meinte ein Anwalt, das man das so aktzeptieren müsse. Denn er hatte ja bereits was von dem Fahrzeug und müsse somit seinen Anteil leisten, was in deinem Fall wohl vergleichbar mir deiner Mehrausstattung sein dürfte...
Aber nicht vergessen, ich bin deiner Meinung!