Hallo baeker,
da solltest Du beim nächsten Servicetermin aufpassen und auch bei der Fahrzeugannahme darauf hinweisen, dass der Rippenriemen incl. nötiger Spannrollen auf Garantie bereits ausgetauscht wurden. Es muss auch geprüft werden, ob diese Maßnahme in der Fahrzeughistorie hinterlegt ist.
Das ist deshalb wichtig, da sonst der Austausch gemäß Serviceplan vorgenommen werden muss, da es im Serviceplan zwingend ist.
Grundsätzlich ist eine Garantiearbeit so, als würde die nicht vorgenommen worden sein. Auf eine Garantiearbeit gibt es keine neuerliche Garantie, gilt nicht als Reparaturauftrag. Außerdem geht es um das entsprechende Geld, das die Werkstatt einnehmen möchte.
Liebe Grüße
Udo