Hallo Schrotti,
aus meiner Sicht ein Sachmangel und somit gedeckt in der gesetzlichen Gewährleistung, die der Händler leisten muss.
Der Händler muss nachweisen, dass der Fehler nicht schon vor der Auslieferung bestanden hat. Also eindeutig, das Fahrzeug ist ja mit zu wenig Kältemittel ausgeliefert worden. Ob Renault das über die Garantie deckt oder nicht, steht nicht zur Debatte, da die Haftung dafür der Händler hat.
Liebe Grüße
Udo