Hallo otto,
ich würde auf alle Fälle Renault kontaktieren. Gegebenenfalls die Werkstatt auf schriftliche Mängelrüge in die Pflicht zu nehmen.
Jene Werkstatt, die die Reparatur fakturiert hat, kannst Du Dich im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung schadlos halten, sollte die Undichtheit nicht beseitigt sein.
Das Problem könnte auch an einer klapprig gewordenen Türdichtung liegen.
Liebe Grüße
Udo