eni: wegen des Einspruchsrechts eines einzelnen gibt es aber in Kürze eine Gesetzesänderung. Ich weiß aber nicht, ob die die ganze Sache einfacher (so wie ich einen ÖAMTC-Artikel verstanden habe) oder ob es komplizierter wird (so wie ich meinen Hausverwalter verstanden habe).
mfg
Georg