Eine dumme Frage habe ich ! Sind die Verkäufer eigentlich in der Pflicht,diese Reparaturen beim Verkauf mit an zugeben?
LG Roy
m.W. nicht. Angegeben werden müssen Unfallschäden.
Allerdings habe ich bislang immer beim Gebrauchtkauf bei einer Renault Werkstatt die Historie einsehen dürfen ("Fünf Sterne Gebrauchtwagen"). Die Werkstätten haben auch klar gesagt, dass sie natürlich nicht wissen, ob der Wagen noch woanders repariert wurde.