Probleme mit der Dachreling

  • Wenn das ein Materialfehler ist hast du keinen Anspruch mehr auf Garantie. Ist das aber ein Einbaufehler seitens AH, müssen die nochmal rann.


    Auf jeden fall ist das nicht normal.

    Garantie ungleich Gewährleistung.


    Wenn es noch kein halbes Jahr her ist wie er schreibt, dann ist es ein 100%iger Gewährleistungsfall und die Werkstatt muss das ohne wenn und aber beheben.
    Ob das ein Materialfehler oder ein Werkstattfehler ist, kann @Charly66 dabei komplett Wurscht sein, nicht sein Problem.

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    MG ZS EV Comfort Standard Range - EZ 04/22


    Davor: R19, Megane 1, Megane 2, Grand Scenic 2, Espace IV, Clio III

  • ne das ist kein Materialfehler sondern für meine Begriffe ein Fehler durch Verwendung des falschen Materials. Habe das auch gehabt - Dachreling wurde komplett gelöst und das Moosgeschisse wieder fixiert bzw durch was anderes ersetzt. Da in dem Bereich die Dachreling nur aufliegt und nicht befestigt ist, arbeitet das Ganze. Bin mal gespannt wie lange es hält.

  • Danke. Dachte schon mein Megane und die zwei aus meinem Autohaus wären die Einzigen in Deutschland, bei denen so ein Mist ist.


    Renault sagt, dass sie 70% der Reparatur übernehmen. Ich hab ihn gefragt, ob er nicht ganz sauber ist und ihn gefragt, ob er weiß, wie viel das Auto kostet.
    Erstens ist der Fehler innerhalb meiner Garantie aufgetreten und wurde dann behoben (auch wenn er wieder aufgetreten ist) und Zweitens handelt es sich dabei um einen Fehler der Firma Renault, die das falsche Material verwendet und verbaut haben. Daraufhin hat er gesagt, dass er es an die Renault Technik weitergibt. Von denen hab ich leider noch keine Antwort.

    Meine Renault Historie:
    Renault Twingo
    Renault Megane Coach
    Renault Laguna Schrägheck
    Renault Laguna Grandtour
    Renault Megane Grandtour tce 130

    jetzt: Renault Megane Grandtour GT Energy TCe 205 EDC mit allem! :thumbup:






  • @Charly66


    Ich würde definitiv die Werkstatt wechseln, aber das hier muss er erst noch beheben.
    Der Schaden passierte während der Garantie. Dann wurde es behoben und auf diese Behebung hast du eine gesetzliche Gewährleistung von 24 Monaten ab dem Tag der Reparatur.
    Das nennt sich "Werksvertrag" und da gibt es nicht einmal eine Beweislastumkehr, bedeutet also, geht das getauschte Teil innerhalb von 24 Monaten wieder kaputt, muss das im Rahmen der Gewährleistung für dich kostenfrei behoben werden.


    Es gibt da tausende Quellen, hier am Beispiel einer defekten Festplatte. Von einem Anwalt erklärt und so natürlich auch für Autos und deine Rehling gültig:
    https://www.frag-einen-anwalt.…iereparatur--f270007.html

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