Abstandszahlung / Rücktritt vom Kaufvertrag / Wandlung

  • Hallo Leute,

    ich habe zu oben genannter Problematik sowohl im Internet als auch hier im Forum nichts dergleichen gefunden. Ich weiß auch nicht so recht, wonach ich genau suchen muss.
    Daher war ich so frei und öffnete diesen neuen Thread. Falls doch schon irgendwo vorhanden, dann einfach dorthin verschieben.

    Ich fang mal von vorne an:

    Wie bereits hinreichend bekannt, habe ich an meinem Fahrzeug seit geraumer Zeit das Problem mit der quietschenden Klappenauspuffanlage. Mittlerweile wurden im Autohaus meines Vertrauens bereits zwei Male Reparaturen im Rahmen der Garantie durchgeführt und das komplette Teil ausgetauscht. Leider weist auch das nun verbaute dritte Teil nach nur wenigen Tausend Kilometern diesen Defekt auf.
    Das Autohaus weiß nicht mehr weiter und verwies mich an meinen Verkäufer.

    Bei meinem Verkäufer angefragt, konnte dieser die Problematik mit der Klappe bestätigen. Aber auch dieser könne zunächst nur, genau wie mein Autohaus bereits getan, das defekte Teil ausbauen und durch ein neues komplett ersetzen. Das Problem würde dann aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wiederkommen, da seitens Renault noch keine Änderungen am besagten Teil vorgenommen worden sind.

    In der weiteren Folge nahm ich Kontakt mit der Kundenbetreuung auf. Eine sehr nette Dame nahm mein Problem soweit auf, gab aber zu verstehen, dass über die Kundenbetreuung nicht viel gemacht werden kann. Ansprechpartner wäre immer der Verkäufer und nach zwei erfolglosen Reparaturversuchen käme dann nur eine Wandlung beziehungsweise ein Rücktritt vom Kaufvertrag in Betracht.
    Prinzipiell bin ich aber erstmal nicht gewillt mein Fahrzeug zurückzugeben, da der Defekt in meinen Augen nicht so gravierend ist, dass ich vom Kaufvertrag zurücktreten will. Es gibt, wie hier im Forum gelesen, weitaus schlimmere Defekte, siehe Spaltmaße, Bremsen, Getriebe, usw, welche am Ende die Sicherheit und den Komfort beeinflussen. Mein Problem ist da eher ein „Schönheitsmakel“.
    Nichtsdestotrotz würde ich gern eine adäquate Lösung herbeiführen.

    Die Dame von der Kundenbetreuung gab mit dann ganz inoffiziell den Tipp, eine sogenannte „Abstandszahlung“ über Renault anzufragen. Hierbei soll mir wohl eine gewisse Summe X ausgezahlt werden, damit ich das Problem akzeptiere und entsprechende Garantieansprüche auf dieses Teil erlöschen. Man könne dann mit dem ausgezahlten Geld einfach mit dem Quietschen leben oder eine freie Werkstatt aufsuchen, welche das Problem mitunter wenigen Arbeitsschritten und wenig Geld beseitigen könnten.

    Lange Rede, kurzer Sinn. Hat denn schon mal jemand mit solch einer Aktion Erfahrung gemacht? Beziehungsweise was haltet ihr von einer solchen Lösung?
    Im Endeffekt erspare ich mir weiteren Ärger, sowie Zeit und Geld. Auch Renault hat dadurch sicherlich mehr von, als wenn ich alle zwei Monate auf meine Garantie poche.
    Was meint ihr?

    Renault Megane 4 R.S. Trophy TCe 300 GPF Phase 1

    Baujahr 2019 (Erstzulassung 08.07.2019)

    Vollausstattung (außer Recaros), Siriusgelb

  • Die Idee mit der Abstandszahlung ist nicht schlecht, wenn man sich auf ein gesundes x einigt, mit der beide leben können. Und noch wichtiger: wenn beim erneuten Austausch in der Renault WS das Problem erneut auftritt - und davon ist mit sehr großer Wahrscheinlichkeit auszugehen - ärgerst du dich zum dritten Mal in Folge!
    Vielleicht kann eine Spezialist in einer Fachwerkstatt das Ärgernis aus der Wekt schaffen!!! Die Hoffnung stirbt zuletzt!

    Megane GT TCe 205 , alles außer SD und Alcantara

  • Das Problem, was ich sehe, ist, dass Renault immer nur im Rahmen der Garantie das komplette Teil tauscht. So ist es ja vorgegeben und Spielraum für eigene Maßnahmen besteht nicht.


    Eine freie Werkstatt mit findigen Mitarbeitern schaut sich die Ursache des Problems an und findet dann eventuell eine Lösung, durch z.B. Abschleifen oder Schweißen.

    Renault Megane 4 R.S. Trophy TCe 300 GPF Phase 1

    Baujahr 2019 (Erstzulassung 08.07.2019)

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  • Hierbei soll mir wohl eine gewisse Summe X ausgezahlt werden, damit ich das Problem akzeptiere und entsprechende Garantieansprüche auf dieses Teil erlöschen.

    Gerade der letzte Satzteil ist hier entscheidend: wenn du dich dafür entscheidest hast du keinerlei Garantie seitens Renault mehr auf das Bauteil, egal ob die dir 10 Euro bezahlen oder 1000...
    Sollte ein anderes Problem damit auftreten müsstest du das aus eigener Tasche bezahlen.

    Jetzt: Clio B Ph.2 1.2 16V Dynamique


    ehemals: Mégane GT Grandtour TCe 205 EDC Iron-Blau


  • Wenn Renault vielleicht in einem halben Jahr das Teil so verbessert dass es nicht mehr anfängt zu quietschen würde der Austausch wahrscheinlich auch komplett auf deine Kosten gehen.

  • Da die Abgasanlage wirklich kein Schnäppchen ist würde ich von einer Abstandszahlung aus den von meinen Vorrednern genannten Gründen abraten.

  • Such dir einen Hersteller der Auspuffanlagen für dein Fahrzeug anbietet, lass Dir den Betrag was eine Komplettanlage kostet + Umbauzeit als "Abstandszahlung" auszahlen , kauf die Anlage und lasse sie umbauen und wenn diese Anlage dann Probleme machen würde, hast Du die Garantie des Auspuffanlagenherstellers.

    Megane Grantour Intens - TCe 100 - BlackPearl
    Eibach, Borbet, Fox, Elia, Maxton, Wiechers, JR

  • Und dann ist was am Motor und Renault weigert sich das zu bezahlen weil keine Originale Abgasanlage verbaut ist?


    Nicht so gut Deine Idee.....

  • Ich tune seit ca. 23 Jahren Fahrzeuge - wäre mir neu, dass ein Motor Probleme macht welche im Zusammenhang mit einer Auspuffanlage mit ABE stehen.

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