Hallo Claus,
die gesetzliche Gewährleistung lässt gemäß meinem Wissensstand sich wohl nur gegen Verbraucher nicht ausschließen, im gewerblichen Bereich sehr wohl.
Dein Rechtsanwalt wird das sicher entsprechend klären.
Ich halte Dir die Daumen.
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Liebe Grüße
Udo