Hallo Maxx,
das ist das Standardradio. Es ist kein R-Link2 vorhanden.
Da kannst Du jede Nachrüstanlage verwenden, die Dir persönlich zusagt. Focal gibt es auch im Renault Zubehör und soll gar nicht schlecht sein.
Liebe Grüße
Udo
Hallo Maxx,
das ist das Standardradio. Es ist kein R-Link2 vorhanden.
Da kannst Du jede Nachrüstanlage verwenden, die Dir persönlich zusagt. Focal gibt es auch im Renault Zubehör und soll gar nicht schlecht sein.
Liebe Grüße
Udo
Hallo Stefan,
im Zubehörkatalog sind nach wie vor ausschließlich die Anhängerkupplungen für die Verbrenner aufgelistet.
In der Preisliste sind gegenüber dem Zubehörkatalog zwei unterschiedliche Teilenummern zwischen BFB und KFB angeführt:
Der Megane PHEV wird auch nicht mehr angeboten, in der Preisliste scheint der nicht mehr auf.
Liebe Grüße
Udo
Hallo Pit,
ich habe mich verschrieben, RFB ist der Megane.
Du benötigst ein Update auf Softwareversion 9.0.35.501. Auf die kannst Du 9.0.37.211 installieren. Die könntest Du von mir bekommen.
Wurde die 7.0.24.161 selber auf die 9.0.33.431 upgedatet, wurde bei dieser die App Fahrassistenten nicht angelegt.
Die neuen Versionen beheben diesen Fehler.
Liebe Grüße
Udo
Hallo pit pit,
welches Multimediasystem mit welcher Versionsnummer?
Liebe Grüße
Udo
Hallo,
den Brief von Renault Frankreich gibt es nur in Österreich an den Zuletzt bekannten Fahrzeugbesitzer, da es kein KBA gibt.
Liebe Grüße
Udo
Hallo Muchette,
was sagt man dazu beim ÖAMTC oder ARBÖ?
Liebe Grüße
Udo
Hallo Maxx,
was hältst Du davon, ein Foto mit eingeschaltetem Radio hier reinzustellen?
Liebe Grüße
Udo
Hallo Moritz,
ab in die Werkstatt - ich gehe davon aus, dass der Autoelektriker weiß, was er zu tun hat. Wenn nicht, dann gute Nacht 😭
Liebe Grüße
Udo
Hallo Stefan,
wenn man beim Importeur keine Ahnung hat, wer den sonst?
Die Anhängerkupplung gibt es ausschließlich als nachträglich eingebautes Zubehör. Ist die Bestandteil des Kaufvertrages und nicht umsetzbar, würde ich einen Rechtsbeistand nehmen.
Liebe Grüße
Udo
Hallo Muchette,
das ist definitiv ein Mangel. Diesbezüglich ist der Verkäufer verpflichtet, diesen im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung zu beheben.
Wenn der Werkstattmeister nicht spurt, dann nimm Dir einen Rechtsbeistand.
Liebe Grüße
Udo