Hallo Tim,
grundsätzlich steht da ein nicht ganz eindeutiges Rechtsthema im Raum. Du hast ein Fahrzeug zum Zeitpunkt einer gültigen Preisliste mit einer definierten Ausstattung bestellt. Es wurde dann ein Fahrzeug ausgeliefert, wo Ausstattungsdetails quasi fehlen. Das stellt mal grundsätzlich einen Mangel dar. Der lässt sich aber nicht beheben, so könntest Du für die fehlende Ausstattung eine Ablöse verlangen oder die Annahme des Fahrzeuges verweigern.
Nur saublöd, dass die Lieferfristen lang und die Preise explodiert sind. Grundsätzlich ist das eine schwierige Entscheidung, welchen Weg Du einschlagen sollst.
Bei einer Nachrüstung besteht das Problem, alles was nicht im Konfigurationsserver bei der VIN nicht eingetragen ist, funktioniert nicht. Freischalten würde funktionieren, wenn man die Firewall der OBD-Buchse überwindet. Aber dann ist jegliche Garantie verschwunden. Solche Arbeiten werden in keiner Renault-Werkstatt vorgenommen.
Bei einem Espace RFC ist es um eine deaktivierte „Fußwedelfunktion“ für die Heckklappe gegangen, die bei Auslieferung eines Vorserienfahrzeuges unerlaubter Weise nicht durch ein vorgeschriebenes Update der R-Link2-Softwareversion deaktiviert wurde.
Der Eigentümer hat einen Rechtsanwalt angesetzt und Renault Deutschland hat eingelenkt. Aber Renault Frankreich hat auf Stur geschaltet und die Funktion nicht freigegeben, weil die Deaktivierung hatte ja einenntechnischen Grund, nämlich Fehlauslösungen. Somit ist es nur zu einer Entschädigungszahlung gekommen.
Erst ab Februar 2019 tauchten mit Actis 49605 der Developer Modus und DDT4ALL auf. Mit DDT4ALL hatte der Besitzer dann die Fußwedelfunktion selber freigeschaltet.
Nachdem Renault das mitbekommen hat, dass die Fahrzeuge mit R-Link, MediaNav und R-Link2 frei programmiert werden, wurde das mit EasyLink versucht zu verhindern.
Liebe Grüße
Udo