Bei Neuwagen ist der Hersteller auf zwei Jahre verpflichtet eine Gewährleistung zu geben.
Hallo Kutscher,
der Hersteller ist zu gar nichts verpflichtet. Die Herstellergarantie ist freiwillig.
Hat der Hersteller die Garantie zugesagt, ist er im Rahmen der ausgewiesenen Bedingungen vertraglich dazu erpflichtet.
Der Händler ist zur Gewährleistung gegenüber Konsumenten verpflichtet. Das gilt für alle seine Leistungen, demzufolge auch für Gebrauchtwagen und Reparaturen. Die gesetzliche Gewährleistung können Händler gegenüber Konsumenten nicht ausschließen, nur unter gewissen Bedingungen einschränken.
Liebe Grüße
Udo