Hallo Chris,
in der Renault-Werkstatt muss Actis 49605 durchgeführt werden.
Nachdem Du aber bei einem Händler gekauft hast, ist dieser zur gesetzlichen Gewährleistung verpflichtet, die Mängel, die zum Zeitpunkt der Auslieferung bestehen, zu beseitigen. So würde ich den Ford-Händler in die Pflicht nehmen und bei Nichterfüllung das Fahrzeug zurück geben.
Lässt nämlich ein markenfremder Händler bei Renault die Actis 49605 durchführen und sollte das Radio dabei unbrauchbar (was sehr oft der Fall gewesen ist) werden, so liegt für die Renault-Werkstatt kein Gewährleistungsfall vor und der Ford-Händler muss den Radiotausch zahlen, da dieser Dir gegenüber zur Gewährleistung verpflichtet ist.
Liebe Grüße
Udo