Beiträge von uh.newyork

    Hallo MeganeGTJB,


    willkommen im Forum!


    Deinem Fahrzeug fehlt "Arctic 49605"! Das ist ein Upgrade von Softwareversion 2 und 3 auf 7.0.24.16x. Das ist aber nur in einer Renault-Werkstatt möglich. Außerhalb der Fahrzeuggarantie wird jedoch kaum jemand bereit sein, die Haftung im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung zu übernehmen, weil das Risiko eines zerstörten Radios sehr groß ist. Die Kosten für einen Radiotausch möchte keine Werkstatt im Rahmen Ihrer Haftung übernehmen.


    Erst wenn 7.0.24.16x installiert ist, dann kann man selber auf die neueste 9.0.37.21x updaten.


    Dein Fahrzeug müsste noch in der gesetzlichen Gewährleistung sein, solltest Du beim Händler gekauft haben. Der Reklamationspunkt sind die Bluetoothprobleme. Lösung: Actis 49605.


    Liebe Grüße

    Udo

    Hallo Krümelgirl,


    im Jahr 2016 wurden Radios der Gen1.1 eingebaut. Damals wurden Fahrzeuge mit R-Link2-Softwareverson 2 ausgeliefert.

    Am 11.02.2019 ist Actis 49605 erschienen. Das ist ein Upgrade von Softwareversion 2 auf Softwareversion 7.0.24.16x.


    Damit bei Deinem Fahrzeug Android Auto funktioniert, muss im Fahrzeug die Softwareversion 7.0.24.16x vorhanden sein. Android Auto muss im Developer Modus oder mit DDT4ALL freigeschaltet werden.


    Erst dann wird es möglich sein, auch mit einem Wireless-Adapter AA drahtlos zu betreiben.


    Liebe Grüße

    Udo

    Hallo Georg,


    der ÖAMTC stellt bei meinem RFC keine Scheinwerfer ein. Zuerst muss in der Werkstatt mit Clip eine Grundeinstellung erfolgen, erst dann dürfen die Scheinwerfer mit dem Einstellgerät korrekt justiert werden.


    Bei der Grundeinstellung wird im Steuergerät der tiefste und der höchste Punkt definiert. Diese Punkte kann das Steuergerät immer wieder verlieren. Die Scheinwerfer leuchten dann entweder in den Boden oder in den Himmel. Es kann auch sein, einer leuchtet in den Boden, der andere in den Himmel.


    Liebe Grüße

    Udo

    Hallo Klausen,


    Deiner hat noch die gute automatische Leuchtweitenregulierung. Es kann immer wieder mal passieren, dass die Grundeinstellung verloren geht.


    Zum Einstellen der Scheinwerfer muss das Fahrzeug in eine Renault-Werkstatt. Da wird zuerst mit CAN-Clip die Grundeinstellung vorgenommen und danach mit dem Scheinwerfereinstellgerät die entsprechende Höhe justiert. Heutzutage sollte schon ein Laser justierbares Gerät vorhanden sein.

    Nur so ist gewährleistet, dass das Einstellgerät exakt ausgerichtet ist.


    Liebe Grüße

    Udo

    Hallo Matthis,


    hast Du geprüft, ob an der Hupe Spannung ankommt? Wenn das Relais funktioniert, wie hast Du geprüft? Bekommt dieses Spannung, wenn die Hupe betätigt wird?


    Liebe Grüße

    Udo

    Hallo Ronny,


    die Garantie, eine freiwillige Leistung, gibt der Hersteller. Dieser wird vertreten vom Fahrzeugimporteur des jeweiligen Landes, wo das Fahrzeug bestellt und auch ausgeliefert wurde.

    Dein Fahrzeug wurde wohl in Polen ausgeliefert und dieses ist in der Polen-Konfiguration, die wohl von der Deutschland-Konfiguration abweicht, so in Polen ausgeliefert worden.


    Somit gelten die Garantiebestimmungen für Renault Polen.


    Wenn bei Deinem Fahrzeug in der Werkstatt eine Abfrage mit dee VIN vorgenommen wird, ist der Garantieumfang sichtbar.


    Bei Garantiearbeiten bezahlt der abrechnende Importeur, der die Garantieleistung dem Händler erstattet, keinen Ersatzwagen. Diesen kann der Händler kostenfrei zur Verfügung stellen, aber er ist nicht dazu verpflichtet.


    Besteht hingegen eine Mobilitätsgarantie, die ist auch wiederum abhängig von der Länderkonfiguration, wird ein Ersatzfahrzeug nur dann zur Verfügung gestellt, wenn das Fahrzeug über die „Assistance“ in die nächstliegende Werkstatt geschleppt wird. Diese Kosten trägt wiederum der Importeur.


    Die von Dir aufgezeigten Fehler sind nicht normal. Das Problem mit der Heizung liegt wohl am zu niedrigen Füllstand des Kältemittels. Wahrscheinlich wird die 12 Volt-Batterie defekt sein, was diverse Steuergeräte durch Unterspannung zu Fehlfunktionen bringt.


    Ein weiteres Problem dürfte die Qualität der Werkstatt sein.


    wenn sich die Heckklappe nicht auf Dauer korrekt einrichten lässt, würde ich das Fahrzeug mal von einem Sachverständigen auf Unfallschäden prüfen lassen. Handelt es sich um einen Unfallwagen, liegt eine Täuschung vor und der Kaufvertrag kann rückabgewickelt werden.


    Sollte es um bereits damals nach der Auslieferung reklamierten Sachmängeln handeln, wäre es in der Pflicht des Händlers gewesen, diese abzustellen. Wenn Du dafür keine entsprechenden Unterlagen hast oder Du Formfehler begangen hattest, dann wirst Du Probleme haben, nach Ablauf der Beweislastumkehr Deine Ansprüche durchzusetzen.


    Liebe Grüße

    Udo