Wenn es so ist wie bei mir, vor ein paar Jahren. War auch keine Schuld, Reparaturkosten überstiegen den Zeit, bzw, den wieder Beschaffungswert des Fahrzeugs, bekommst Du nur den Restwert Deines Autos.
Plus Ausfall usw.
Würde auf jedenfalls einen Anwalt Kontaktieren.
Du weißt mehr, wenn Dein Gutachter sich das Auto angesehen hat.
Kannst ja bei DAT schauen, welchen Restwert, sprich Händlerankaufspreis der Wagen hat.