Heckklappe schleift an der Stoßstange

  • und was ist damit?


    Das ist der KV der auch an Renault ging zur Entscheidung. Wie erwähnt, abgelehnt, nur Kulanz von 900 Eur (netto) sowie 300 Eur (netto) von AH selbst damit sich Renault überhaupt bewegt.


    Kann man sich die 900 € auszahlen lassen?

  • Hab das gleiche Problem mit der Heckklappe nun auch war im AH hatte es gemeldet habe sofort einen Termin zur Lackierung bekommen und bekomme andere Dämpfer oder so eingebaut meinte er
    Würde mich alles nichts kosten


    Neuwagengarantie ist um

    Aktuell :


    Megane IV GT Perlmutweiß -> alles bis auf Schiebedach & Alcantara



    Vorherr: Megane IV Dezirrot Tce 130 -> Intens Ausstattung

  • Also, ich habe eine paar der letzten Sachen gelesen:
    Ihr müsst unterscheiden, ob ihr den Mangel innerhalb von 24 Monaten entweder in der Werkstatt oder bei Renault direkt angemeldet habt, oder ob ihr den Fehler nach Ablauf der 24-monatigen Garantiezeit gemeldet habt. Innerhalb der 24 Monate ist das Garantieleistung(juristisch Sachmängelhaftung, die im BGB geregelt ist), der Kunde zahlt 0,00 €.
    Selbst wenn ihr erst nach Ablauf der Garantiezeit von 24 Monaten einen Mangel bemerkt, unterfällt der in bestimmten Fällen der Folgegarantie.
    Deswegen verstehe ich den Post nicht, in dem berichtet wurde, die Werkstatt hätte innerhalb von 24 Monaten nach Übergabe des Fahrzeuges einen KostenV erstellt über 3.200 € und Renault übenimmt nur einen kleinen Kulanzbetrag. Das kann ich mir nicht vorstellen. Wenn sich das tatsächlich so zugetragen haben sollte, ist das ein Fall für einen Anwalt.
    Lasst euch nicht von Werkstätten oder der Renault-Abteilung "Ölen und Schmieren" veräppeln...

    Megane IV Bose Edition mit Full LED Light und großem und gut lesbarem 8,7"-Navi

  • Naja der hochgeladene KV ist ja Beweis genug das es sich so zugetragen hat. Da steht ja auch alles relevante drauf.
    Einen Jurist hab ich diesbezüglich auch schon beauftragt.
    In deine Bewertung solltest du, neben den wohlklingenden Phrasen für den Kunde, mal den Sachverhalt der Beweislastumkehr mit bedenken.
    Außerdem ist die Anschlußgarantie keine Garantie im gesetzlichen Sinne sondern eine zugekaufte Dienstleistung deren Leistungsmerkmale klar definiert sind und sich daraus 0 „Rechte“ ableiten lassen.

  • Außerdem ist die Anschlußgarantie keine Garantie im gesetzlichen Sinne sondern eine zugekaufte Dienstleistung deren Leistungsmerkmale klar definiert sind und sich daraus 0 „Rechte“ ableiten lassen.

    Könntest du das mal erläutern? Ich bin kein Jurist und verstehe nur Bahnhof und Bratkartoffeln.

    Megane GT TCe 205 , alles außer SD und Alcantara

  • Die gesetzliche Gewährleistung, darauf hat man ein Recht nach BGB, ist begrenzt auf 24 Monate nach Kauf und Übergabe der neuen! Ware an den Endverbraucher. Diese Gewährleistung deckt Mängel ab, die bereits von Anfang an mindestens im Ansatz vorhanden waren. Die Gewährleistung ist aber eine tückische Dame, denn nicht alles was vermeintlich unter die Gewährleistung fällt muss darüber repariert, ersetzt, nachgebessert werden. Denn nach 6 Monaten nach der Übergabe muss der Verbraucher dem Hersteller, nicht dem Händler, nachweisen das der Schaden schon bei der Übergabe da war, das nennt man Beweislastumkehr. Das ist so gut wie unmöglich ohne entsprechende Beweise anhand von Gutachten oder ähnlichem beizubringen. Somit ist man auf die Kulanz angewiesen.


    Die Garantie, gerne verwechselt mit der Gewährleistung, ist eine freiwillige Leistung des Herstellers auf seine Produkte. Aus der Garantie leitet sich kein Recht auf irgendwas ab. Der Garantiegeber kann frei bestimmen was darüber abgedeckt wird und was nicht. Ebenso kann er die Bedingungen aufs Gradewohl anpassen, ändern oder wegfallen lassen. Die „Renault Garantie Plus“ ist genauso ein Produkt. Die Regeln dafür habt ihr bei Zahlung dieses Produktes akzeptiert. Hier gibt es keine Beweislastumkehr da der Hersteller immer selbst entscheidet ob der Kunde den Schaden ersetzt bekommt oder nicht.


    Am Beispiel der Heckklappe ist das nun auch für einen Nichtjuristen relativ einfach zu erkennen. Tritt der Fehler bei einem Neufahrzeug innerhalb der ersten sechs Monate nach Übergabe auf, wird Renault sich nicht wehren und den Schaden ersetzen. Tritt der Fehler nach sechs Monaten und vor dem 24. Monat auf wird sich Renault versuchen dagegen zu wehren. Je später desto mehr. Weil nun muss der Kunde nachweisen das der Fehler schon bei Übergabe bestand. Das kann jahrelange Prozesse nach sich ziehen wo sich Gutachter hin und her streiten und am Ende auch nichts dabei raus kommt.
    Tritt nun der Fehler nach den 24 Monaten auf, ist Renault komplett raus. Gewährleistung abgelaufen, Plus Garantie erfasst diesen Fehler nicht. Die würden zwar die mechanischen Teile ersetzen, nicht aber den Lack, da die freiwillige Lackgarantie auch nur greift wenn der Lack von innen nach außen beschädigt wird.


    Nun kommt es drauf an wer der Händler ist. Ist es eine große Kette mit einer hohen Marge überlegt sich auch Renault was sie da machen. Ist es allerdings ein kleiner eigenständiger Händler ist die Antwort schon von vornherein klar.
    In solchen Fällen gibt es klare Vorgaben. Man spricht da auch von der 1/2-2/3 Regelung. Dazu gibts im Großgewerbe QM Beschreibungen/ Best Practices. Soll heißen, generell beträgt die zu zahlende Kulanz immer nur die Hälfte des reelen Preises. Von dieser bezahlt der Hersteller Pauschal 2/3 und der Händler bezahlt das andere Drittel aus seiner Tasche. Nun kann ein großer Händler besser jonglieren und natürlich auch imm Sinne der Kundenbindung mehr als das Drittel dazu legen, das tut nicht weh weil er das durch die Masse wieder wett macht. Der Kleine muss natürlich so wirtschaftlich wie möglich arbeiten und wird sich diesen Luxus nicht leisten können. Was da hinter den Kulissen abgeht bekommt der Kunde meist nicht mit, der will ja nur seinen Schaden behoben haben.